13. Januar 2025
Die Große Kreisstadt Löbau informiert, dass die Grundsteuer ab 01.01.2025 nach neuen gesetzlichen Regelungen aufgrund der Grundsteuerreform erhoben wird. Sämtliche Grundstücke wurden in diesem Zusammenhang neu bewertet. In der zweiten Januarwoche beginnt der Versand der neuen Grundsteuerbescheide. Die alten bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren damit ihre Wirksamkeit. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen, da die Veranlagungen manuell bearbeitet werden müssen.
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid. Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung. Sollten Sie bisher einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, so überprüfen Sie diesen und passen ihn gegebenenfalls an. Haben Sie der Stadt Löbau ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nicht weiter zu tun. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt nach Zugang des neuen Bescheides zu den benannten Fälligkeiten. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so ist dies auf dem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen die dabei hinterlegte Bankverbindung. Sollten Sich Änderungen beim SEPA-Lastschriftmandat ergeben oder Sie wollen ein Mandat neu erklären können Sie das mitgesendete Formular nutzen. Alternativ finden Sie das Formular unter Große Kreisstadt Löbau | Formulare / Satzungen & Formulare / Bürgerservice & Verwaltung
Anfragen zur Grundstücksbewertung und zur Höhe des Grundsteuermessbetrages richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Löbau, Georgewitzer Straße 40 in 02708 Löbau.
Kontakt: Finanzamt Löbau - Finanzämter - sachsen.de
Der Hebesatz für die neue Grundsteuer wurde durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau per Hebesatzsatzung im Dezember 2024 beschlossen. Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
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