5. März 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
im Zuge der Grundsteuerreform hat im Januar dieses Jahres der überwiegende Teil von Ihnen als Grundstückseigentümer von der Steuerstelle der Stadt Löbau Abgabenbescheide zur Zahlung der Grundsteuer erhalten.
Um ggf. Gebühren zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, zu prüfen, ob Sie der darin enthaltenen Zahlungsaufforderung mit Fälligkeit 15.02.2025 bereits nachgekommen sind.
Bitte prüfen Sie dabei auch, ob im Abgabenbescheid eine Bankverbindung zur Abbuchung der Forderungen vermerkt ist oder falls Sie nach Erhalt des Bescheides ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ob die Lastschrift ordnungsgemäß erfolgt ist.
Sollten Sie das Abbuchungsverfahren noch wählen wollen, nutzen Sie bitte das dem Abgabenbescheid beigefügte Formular, treten Sie mit uns in Kontakt oder nutzen Sie das Online Angebot:
www.loebau.de →Bürgerservice & Verwaltung →Satzungen & Formulare →Formulare
hier: Formulare für den Bereich Stadtkasse
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch wenn Sie Widerspruch bei der Steuerstelle der Stadt Löbau oder Einspruch beim Finanzamt Löbau eingelegt haben bzw. eine Korrektur der Veranlagung beim Finanzamt beantragt haben, der Ihnen vorliegende/ zuletzt ergangene Abgabenbescheid für Sie die verbindliche Grundlage zur Zahlung der Grundsteuer bleibt. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, d. h. die im Abgabenbescheid festgesetzten Grundsteuerforderungen bleiben bis zur endgültigen Entscheidung zum Widerspruch/ Einspruch/ Korrektur bestehen.
Bei einigen Steuerveranlagungen muss auf Grund von Übertragungs- bzw. Erfassungs-fehlern die Bearbeitung der Festsetzung der Grundsteuer durch die Steuerstelle noch erfolgen. Sollten Sie noch keinen Abgabenbescheid erhalten haben, bitten wir Sie, nicht den ursprünglichen Betrag (gültig bis 31.12.2024) zu zahlen. Bitte warten Sie auf den Erhalt des neuen Abgabenbescheides.
Für Fragen stehen wir Ihnen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Löbau oder telefonisch unter 03585 450-230 / 03585 450-231 bzw. unter kommunalsteuern@loebau.de gern zur Verfügung.
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