Foto: unsplash

Anmeldung Schulanfänger - Schuljahr 2024/2025

22. Mai 2023

Im September 2023 führen die Grundschulen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Löbau die Schulanmeldungen für die Schulanfänger 2024 zu folgenden Terminen durch:

Grundschulen:

- „Am Löbauer Berg“ (03585/404617)
- Herwigsdorf (03585/404441)
- Kittlitz (03585/2139050)
- Kleindehsa (03585/833233)

Termine:

- 04.09.2023 von 10.00 bis 17.00 Uhr
- 05.09.2023 von 13.00 bis 16.00 Uhr

Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung:

- Es müssen alle Sorgeberechtigten anwesend sein bzw. muss im Falle der Verhinderung eine Vollmacht vorgelegt werden.

- Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer oben genannten Grundschule anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden (§ 3 Absatz 2 Schulordnung Grundschulen).

- Eltern, die ihr Kind nicht an einer der oben genannten Grundschulen anmelden wollen (freie Grundschule oder außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Löbau) teilen dies mit Namen der Schule einer der oben genannten Grundschulen schriftlich bis zum 05.09.2023 mit. Die Mitteilung dient gleichzeitig zur Anmeldung der Schulaufnahmeuntersuchung.

- Für Kinder, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, wird auf Wunsch der Eltern eine besondere Bildungsberatung angeboten (§ 3 Absatz 6 Schulordnung Grundschulen).

- Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes vorzulegen. Folgende Daten werden verarbeitet:

  1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
  2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  3. Geschlecht des Kindes;
  4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
  5. Telefonnummer;
  6. Notfallkontakt;
  7. Staatsangehörigkeit des Kindes;
  8. Religionszugehörigkeit des Kindes;
  9. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  10. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird;
  11. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen;
  12. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Seite teilen:
Facebook Twitter


Zurück zur News-Übersicht
Stadtwerke Löbau Logo - Partner der Stadt Löbau
Messepark Löbau Logo - Partner der Stadt Löbau
WOBAU Logo - Partner der Stadt Löbau