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Entwurf Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Löbau

2. Februar 2026

Bekanntmachung der Stadt Löbau über den Beschluss des Entwurfes des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 (Beschlussnummer 25/2025/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2026 (Beschlussnummer 01/2026/GA) beschlossen jeweils den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 04.12.2025. Der Stadtrat und der Gemeinschaftsausschuss bestimmten die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 04.12.2025 einschließlich Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden im Zeitraum

vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerbeteiligung & Verwaltung“ – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in o.g. Zeitraum in der Stadt Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:

Montag  9.00 bis 12.00 Uhr 
Dienstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 
Donnerstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 
Freitag  9.00 bis 12.00 Uhr 


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich (Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau) oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

- Umweltbericht vom 04.12.2025 zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau

- Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau: 

  • SN Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung vom 11.04.2025
  • SN Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.04.2025
  • SN Sächsisches Oberbergamt vom 11.03.2025
  • SN Landestalsperrenverwaltung Sachsen vom 25.03.2025
  • SN Landratsamt Görlitz vom 13.05.2025
  • SN Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien vom 11.03.2025
  • Stellungnahme Bürger vom 10.04.2025 

Umweltbericht
Die Umweltprüfung bezieht sich auf den im Entwurf des Flächennutzungsplanes dargestellten Inhalt und dessen Detaillierungsgrad. Der Umweltbericht (Fassung vom 04.12.2025) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung. Er gliedert sich wie folgt:

1. Ausgangssituation (Veranlassung und Zweck des Berichtes, Methodischer Ansatz, Naturräumliche Einordnung, besondere Herausforderungen der Stadtentwicklung, Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen, Bestandssituation des derzeitigen Umweltzustandes und Ziele des Umweltschutzes) 
2. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen (rechtliche und fachliche Grundlagen, Betroffenheit von Schutzgebieten, Prüfung der Umweltauswirkungen von Darstellungen des FNP, Umweltauswirkungen und Kompensationsstrategien, weitere Angaben)
3. Zusammenfassung

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes
Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von März bis Mai 2025 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgut Arten und Biotope

  • Hinweise zum Schutz des Waldes und zur Ausweisung von Waldmehrungsflächen
  • Hinweise auf bestehende Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler
  • Hinweise auf Erhaltung und Entwicklung des Baumbestandes
  • Hinweis auf potentielle Biotopbeeinträchtigungen

Schutzgut Boden

  • Hinweise zur sparsamen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • Hinweise auf Vorranggebiete Landwirtschaft Vermeidung / Reduzierung weiterer Versiegelung des Bodens
  • Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zu Sicherung und Erhalt von Gewässerrandstreifen
  • Hinweise auf bestehende Oberflächengewässer
  • Berücksichtigung Hochwasserschutzmaßnahmen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Hinweise zu Trinkwasserschutzgebieten
  • Hinweise zum Grundwasserschutz, Grundwasserneubildung, Rückhaltevermögen und Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Hinweise auf bestehende Kompensationsflächen
  • Hinweis auf bestehende Landschaftsschutzgebiete und Konflikten zu Flächenausweisungen in denselben

Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit

  • Hinweis auf Notwendigkeit des Immissionsschutzes für vorhandene Wohnbebauung im Zusammenhang mit Neuausweisungen gewerblicher und Sonderbauflächen
  • Hinweise auf Altbergbau, Restlöcher und Hohlraumgebiete
  • Hinweis auf Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen an Barrierefreiheit
  • Hinweis auf Umweltauswirkungen durch Blendwirkung
  • Hinweis zum Umgang mit Kleingartenanlagen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den Belangen des Kulturlandschaftsschutzes

Hinweis zum Datenschutz: 
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung – Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches im Rahmen der Dokumentenauslage und unter den genannten Internet-Adressen zu finden ist.

Löbau, den 14.01.2026
Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister der Stadt Löbau
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Löbau


Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes

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