2. Februar 2026
Bekanntmachung der Stadt Löbau über den Beschluss des Entwurfes des vorzeitigen Bebauungsplanes „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau – Kernstadt mit Altlöbau“ sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 (Beschlussnummer 24/2025/SR) den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau – Kernstadt mit Altlöbau“ in der Fassung vom 03.12.2025 beschlossen. Der Stadtrat bestimmte die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.12.2025 einschließlich Begründung werden im Zeitraum
vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerbeteiligung & Verwaltung“ – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buegerbeteiligung.sachsen.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in o.g. Zeitraum in der Stadt Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:
| Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich (Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau) oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung – Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches im Rahmen der Dokumentenauslage und unter den genannten Internet-Adressen zu finden ist.
Löbau, den 14.01.2026
Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister der Stadt Löbau
Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans
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