Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Industriegebiet Löbau-West“ gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat mit Beschluss Nr. 11/2026/SR in seiner Sitzung am 04.06.2026 beschlossen, dass für einen Teil des Gebietes des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Löbau-West B 178“ ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll, der den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes in diesem Bereich überlagert.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Industriegebiet Löbau-West“ wird begrenzt:
| Im Norden: | durch die Kreisstraße K 8683 (Lauchaer Straße) und die Bahnstrecke Görlitz-Dresden |
| Im Osten: | durch die Bahnstrecke Görlitz-Dresden |
| Im Süden: | durch das vorhandene Gewerbegebiet Löbau West |
| Im Westen: | durch die Bundesstraßen B 178 und B 6. |
Für die Überplanung werden Teilflächen, für die eine Umplanung nicht erforderlich ist, (z.B. Flächen für die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen) aus dem Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes ausgelassen.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke: 119/a tw.; 120/2; 120/4; 120/5 tw.; 122/1; 122/2 tw.; 150; 152; 153; 154 tw.; 155 tw.; 168 tw.; 412/1; 412/2 (jeweils Gemarkung Unwürde mit Laucha) und 866/2 tw.; 866/12; 866/15 tw. (jeweils Gemarkung Löbau).
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 55 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Lageplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Beschluss.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
° Entwicklung von Gewerbegebieten nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) insbesondere für Gewerbebetriebe des produzierenden Sektors
° Entwicklung von Industriegebieten nach § 9 BauNVO
° Vereinfachung der Erschließung, um große unzerschnittene Bauflächen anbieten zu können
° Vereinfachung der bauordnungsrechtlichen sowie der grünordnungsrechtlichen Festsetzungen für die Bauflächen
° Beachtung von schutzbedürftigen Nutzungen im Nahbereich sowie der verträglichen Einbindung in den Siedlungs- und Landschaftsraum
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| Lageplan mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes | Übersichtskarte Stadtgebiet |
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Löbau, den 05.06.2026
Gubsch, Oberbürgermeister
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