Barrierefreiheit-Einstellungen

Kontrast

Schriftart

Schriftgröße

Zeilenabstand

Wortabstand

 
Foto: unsplash

Ortsübliche Bekanntmachungen

20. Februar 2026

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen das amtliche Höhenfestpunktfeld. Bei den Höhenfestpunkten (HP) handelt es sich um amtliche Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Höhen, die in der Regel als Bolzen in Wänden von Bauwerken vermarkt worden sind. Teilweise sind es auch Granitpfeiler mit Bolzen und in wenigen Fällen auch unterirdische Festpunkte.

Um die Qualität des Höhenfestpunktfeldes dauerhaft zu sichern, führt das GeoSN ab März 2026 bis voraussichtlich Ende 2026 in der Stadt Löbau amtliche Vermessungsarbeiten durch. Dabei sollen HP überprüft, bestehende Mängel an Punkten abgestellt und der Zustand vor Ort dokumentiert werden. In Einzelfällen werden auch neue HP geschaffen und durch Messungen bestimmt.

Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die sich durch ihren Dienstausweis ausweisen können.

Rechtsgrundlage für die Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist.

Gemäß § 5 SächsVermKatG sind die Mitarbeiter des GeoSN befugt, Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.

Entsprechend § 6 SächsVermKatG sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden verpflichtet, Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.

Dresden, den 16. Februar 2026

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)

2. Februar 2026

Bekanntmachung der Stadt Löbau über den Beschluss des Entwurfes des vorzeitigen Bebauungsplanes „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau – Kernstadt mit Altlöbau“ sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 (Beschlussnummer 24/2025/SR) den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau – Kernstadt mit Altlöbau“ in der Fassung vom 03.12.2025 beschlossen. Der Stadtrat bestimmte die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.12.2025 einschließlich Begründung werden im Zeitraum

vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerbeteiligung & Verwaltung“ – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buegerbeteiligung.sachsen.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in o.g. Zeitraum in der Stadt Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:

Montag  9.00 bis 12.00 Uhr 
Dienstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 
Donnerstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 
Freitag  9.00 bis 12.00 Uhr 


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich (Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau) oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung – Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches im Rahmen der Dokumentenauslage und unter den genannten Internet-Adressen zu finden ist.

Löbau, den 14.01.2026
Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister der Stadt Löbau

Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans

2. Februar 2026

Bekanntmachung der Stadt Löbau über den Beschluss des Entwurfes des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 (Beschlussnummer 25/2025/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2026 (Beschlussnummer 01/2026/GA) beschlossen jeweils den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 04.12.2025. Der Stadtrat und der Gemeinschaftsausschuss bestimmten die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 04.12.2025 einschließlich Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden im Zeitraum

vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerbeteiligung & Verwaltung“ – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in o.g. Zeitraum in der Stadt Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:

Montag  9.00 bis 12.00 Uhr 
Dienstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 
Donnerstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 
Freitag  9.00 bis 12.00 Uhr 


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich (Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau) oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

- Umweltbericht vom 04.12.2025 zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau

- Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau: 

  • SN Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung vom 11.04.2025
  • SN Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.04.2025
  • SN Sächsisches Oberbergamt vom 11.03.2025
  • SN Landestalsperrenverwaltung Sachsen vom 25.03.2025
  • SN Landratsamt Görlitz vom 13.05.2025
  • SN Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien vom 11.03.2025
  • Stellungnahme Bürger vom 10.04.2025 

Umweltbericht
Die Umweltprüfung bezieht sich auf den im Entwurf des Flächennutzungsplanes dargestellten Inhalt und dessen Detaillierungsgrad. Der Umweltbericht (Fassung vom 04.12.2025) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung. Er gliedert sich wie folgt:

1. Ausgangssituation (Veranlassung und Zweck des Berichtes, Methodischer Ansatz, Naturräumliche Einordnung, besondere Herausforderungen der Stadtentwicklung, Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen, Bestandssituation des derzeitigen Umweltzustandes und Ziele des Umweltschutzes) 
2. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen (rechtliche und fachliche Grundlagen, Betroffenheit von Schutzgebieten, Prüfung der Umweltauswirkungen von Darstellungen des FNP, Umweltauswirkungen und Kompensationsstrategien, weitere Angaben)
3. Zusammenfassung

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes
Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von März bis Mai 2025 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgut Arten und Biotope

  • Hinweise zum Schutz des Waldes und zur Ausweisung von Waldmehrungsflächen
  • Hinweise auf bestehende Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler
  • Hinweise auf Erhaltung und Entwicklung des Baumbestandes
  • Hinweis auf potentielle Biotopbeeinträchtigungen

Schutzgut Boden

  • Hinweise zur sparsamen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • Hinweise auf Vorranggebiete Landwirtschaft Vermeidung / Reduzierung weiterer Versiegelung des Bodens
  • Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zu Sicherung und Erhalt von Gewässerrandstreifen
  • Hinweise auf bestehende Oberflächengewässer
  • Berücksichtigung Hochwasserschutzmaßnahmen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Hinweise zu Trinkwasserschutzgebieten
  • Hinweise zum Grundwasserschutz, Grundwasserneubildung, Rückhaltevermögen und Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Hinweise auf bestehende Kompensationsflächen
  • Hinweis auf bestehende Landschaftsschutzgebiete und Konflikten zu Flächenausweisungen in denselben

Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit

  • Hinweis auf Notwendigkeit des Immissionsschutzes für vorhandene Wohnbebauung im Zusammenhang mit Neuausweisungen gewerblicher und Sonderbauflächen
  • Hinweise auf Altbergbau, Restlöcher und Hohlraumgebiete
  • Hinweis auf Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen an Barrierefreiheit
  • Hinweis auf Umweltauswirkungen durch Blendwirkung
  • Hinweis zum Umgang mit Kleingartenanlagen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den Belangen des Kulturlandschaftsschutzes

Hinweis zum Datenschutz: 
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung – Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches im Rahmen der Dokumentenauslage und unter den genannten Internet-Adressen zu finden ist.

Löbau, den 14.01.2026
Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister der Stadt Löbau
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Löbau


Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes

10. November 2025

Bekanntmachung
über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
„B 178n – Verlegung A4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ,
 BA 1.1 Anschluss der A 4 bis S 112“

- Anhörungsverfahren -

1. Der Erörterungstermin findet am Dienstag, den 20. Januar 2026, am Mittwoch, den 21. Januar 2026 und am Donnerstag, den 22. Januar 2026 im Schützenhaus der Stadt Weißenberg, Reichenbacher Straße 1, 02627 Weißenberg, statt.

Der zeitliche Verlauf des Erörterungstermins ist wie folgt geplant:

20. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)

Begrüßung und rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren

Erörterung der Einwendungen privat Betroffener und der anwaltlich vertretenen Betroffenen

21. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)

Begrüßung und rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren

Erörterung der Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen

22. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)

      Reservetermin

Inwieweit die Inanspruchnahme des Reservetermins erforderlich ist, wird am Ende des zweiten Verhandlungstages bekanntgegeben.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn erörtert werden kann, dass verspätete Einwendungen, das heißt solche, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Erörterung endet, wenn kein Erörterungsbedarf mehr besteht. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

3.  Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Dresden, den 5. November 2025

Landesdirektion Sachsen

gez  Holger Keune
Referatsleiter Planfeststellung

Vollzug Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Verfahren: Umwandlungsantrag Bernd Horn zuletzt vom 29.08.2023

Ortsübliche Bekanntmachung Vorhaben Bernd Horn.pdf

Flurstückskarte mit WGS-Koordinaten.pdf

Skizze Waldumwandlungsfläche Horn.pdf

Bekanntmachung der Stadt Löbau
über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz sowie über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz in der Fassung vom 30.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung Teil A. Die Begründung wurde gebilligt (Beschluss-Nr. 21/2024/SR).

Der Stadtrat bestimmte die Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über einen Monat und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 5/4, T.v. 5/3 und T.v. 7/8 der Gemarkung Dolgowitz. Das Planverfahren wird im Regelverfahren mit frühzeitiger und Entwurfsbeteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz, bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der Fassung vom 30.04.2024 und der Begründung vom 30.04.2024 werden im Zeitraum

vom 08.07.2024 bis 09.08.2024

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung in der Zeit

vom 08.07.2024 bis 09.08.2024

in der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss, 02708 Löbau während der Dienstzeiten:

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planvorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Löbau, den 07.06.2024

Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister

Lageplan mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

Übersichtskarte Stadtgebiet

Die 46. Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, den 02.05.2024; 18:30 Uhr; Ratssaal im Rathaus, Altmarkt 1 statt.

Tagesordnung

- öffentlicher Teil -

1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit  
2. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 04.04.2024  
3. Bürgerfragestunde  
4. Beschlussfassungen  
4.1. 1. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Löbau 13/2024/SR
4.2. Neufassung der Ehrenamtsentschädigungssatzung 17/2024/SR
4.3. Aufhebungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Löbau 16/2024/SR
4.4. Beschluss des Entwurfs der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - Ergänzungssatzung "Wohlaer Straße", OT Carlsbrunn 15/2024/SR
4.5. Vergabe von Abbrucharbeiten - Abbruch aller baulichen Anlagen auf dem ehem. Betriebsgelände Lausitzer Granit 14/2024/SR
4.6. Vergabe von Bauleistungen - Stadion der Jugend in Löbau 1. BA - Freiflächen, Los 1 Erschließung / Kunstrasenplatz 19/2024/SR
5. Sonstiges  

 

Löbau, den 18.04.2024

Gubsch
Oberbürgermeister

Seite teilen:
Facebook Twitter