Entwicklungskonzepte
Entwicklungskonzepte als Ergebnis der Stadtentwicklungsplanung sind informelle Planungen, die neben der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Vorbereitenden Bauleitplanung und Verbindlichen Bauleitplanung in der kommunalen Planungspraxis eine bedeutende Rolle spielen. Sie sind das Ergebnis der planerischen Auseinandersetzung auf verschiedenen räumlichen oder thematischen Ebenen.
Stadtentwicklungskonzept
Im Stadtentwicklungskonzept (Integriertes Stadtentwicklungskonzept – INSEK, Städtebauliches Entwicklungskonzept – SEKo) werden stadtentwicklungspolitische Zielstellungen formuliert und gesamtstädtische Strategien entwickelt. Es dient der fachübergreifenden Verständigung über stadtentwicklungspolitische Vorhaben, Probleme, Potenziale und Prioritäten und bildet langfristig die Grundlage für stadtentwicklungspolitische Entscheidungen.
| Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) – 01.10.2020 |
Einzelhandelskonzept
Das Einzelhandelskonzept ist langfristige strategische Grundlage der Einzelhandelsentwicklung einer Stadt. Mittels Definition der zentralen Versorgungsbereiche als städtebaulich schutzwürdige Bereiche bzw. als Investitionsvorranggebiete und der zentrenrelevanten Sortimente schafft es die Voraussetzungen, um mit den Mitteln des Bauplanungsrechtes die städtebauliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung vornehmen zu können. Im Einzelhandelskonzept werden auch die Angebots- und Nachfragestrukturen der Wirtschaftsgruppen analysiert und ihre realen Entwicklungsperspektiven im Stadtgebiet prognostiziert.
| Einzelhandelskonzept 2020 | |
| Teilfortschreibung 2025 |
Verkehrsentwicklungsplan
Der Verkehrsentwicklungsplan als informeller Plan beinhaltet die Erläuterung, Begründung und Bewertung der Entwicklungen unter städtebaulichen, verkehrlichen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten sowie die Formulierung von Zielen, Prioritäten und Randbedingungen für eine stadtverträgliche Verkehrsplanung. Aufbauend auf umfassenden Analysen zum städtischen Verkehrssystem werden im Verkehrsentwicklungsplan verkehrspolitische Zielstellungen formuliert und ein verkehrliches Leitbild formuliert. Es dient letztendlich der Entwicklung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Verkehrssysteme.
| Verkehrsentwicklungsplan 2010 | |
| Verkehrsentwicklungsplan 1995 |
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung als informelle Planung dient als Grundlage, um auf die Beseitigung von Lärmproblemen langfristig und nachhaltig hinzuwirken. Aufbauend auf gesetzlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird mit dem Lärmaktionsplan eine integrierte Betrachtung der Lärmsituation im Bereich der Hauptlärmquellen angestrebt.
| Lärmaktionsplan 2024 | |
| Lärmaktionsplan 2018 – Abschlussbericht |
Rahmenpläne
Rahmenpläne stellen konzeptionelle Planungen für zumeist größere Teilflächen des Stadtgebietes dar und behandeln größere städtebauliche Zusammenhänge. Rahmenpläne sind informelle Planungen, die keine Rechtswirksamkeit außerhalb der Verwaltung entfalten. Sie sind aber für die Verwaltung eine bindende Vorgabe, die in weiteren Planungen, z.B. Bebauungsplänen berücksichtigt werden muss. Diese Planungen dienen dazu, Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und stadtplanerische Prozesse anzustoßen. Dabei reicht die Spannweite von nutzungsspezifischen Untersuchungen bis zu Gestaltungsvorschlägen.
Studien
Studien sind fachlich fundierte planerische Voruntersuchungen zur Klärung bestimmter oder grundsätzlicher städtebauräumlicher, -gestalterischer oder/und -funktioneller Probleme. Sie dienen so als Basis für die Erarbeitung bzw. Konkretisierung von Aufgabenstellungen für weiterführende Planungen (z.B. Rahmenpläne, Bebauungspläne, Projekte).
| Städtebauliche Studie für das Gebiet des vorzeitigen Bebauungsplanes "Ehemalige Offziershochschule" |
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