21. Mai 2026
Mit dem neuen Online-Dienst über die Internetseite (https://wohnsitzanmeldung.gov.de) besteht die Möglichkeit, den Wohnsitz bequem von zu Hause anzumelden.
So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung:
Die Nutzung erfolgt über den Dienst „elektronische Wohnsitzanmeldung“ in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte. Die Anmeldung kann mit dem Smartphone durchgeführt werden. Nach der Authentifizierung über die Ausweis-App werden die relevanten Daten aus dem Melderegister abgerufen. Anschließend wird die Wohnungsgeberbestätigung hochgeladen und der Antrag online übermittelt. Nach Prüfung durch das Einwohnermeldeamt steht den Nutzern eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
Im Anschluss kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises eigenständig über den Online-Dienst und die Ausweis-App vorgenommen werden. Abschließend versendet die Bundesdruckerei automatisch ein Anschreiben mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis sowie gegebenenfalls einen Wohnortaufkleber für den Reisepass, welcher nach Anleitung selbst angebracht wird.
Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.gov.de
28. April 2025
Direktversand ab 01.05.2025 von Personalausweis, Reisepass und eID-Karte möglich
14. April 2025
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 wird hinsichtlich der Regelungen zum digitalen Lichtbild am 01.05.2025 in Kraft treten. Das bedeutet, dass bei der Antragsstellung von Personalausweisen, Reisepässen, eID-Karten für Unionsbürger und vorläufigen Ausweisen ab dem 01.05.2025 nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig ist.
Die Lichtbilder werden entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erstellt oder weiterhin bei Fotografen und Dienstleistern, welcher das Lichtbild auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Meldebehörde übermittelt.
Beim Fotostudio ihrer Wahl erhalten Sie dann einen Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes) den Sie zur Antragsstellung mit ins Meldeamt bringen müssen.
Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie unter folgendem Link:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Für die Erstellung der Lichtbilder im Einwohnermeldeamt entsteht eine Gebühr von 6,00 €.
9. Januar 2026
In den letzten Tagen wurden an Firmen und Privatpersonen E-Mails in unserem Namen versendet, mit der Abfrage nach offenen Rechnungen gegenüber der Großen Kreisstadt Löbau. Des Weiteren erfolgt eine Aufforderung zur Einstellung von allen Zahlungen auf unser bisher angegebenes Bankkonto bis auf Weiteres. In der Signatur der E-Mail ist ein Herr Torsten Clasen als Mitarbeiter der Stadt Löbau angegeben. Dies ist eine fiktive Person und steht in keiner Verbindung zur Stadt Löbau.
Die Nachrichten sind nicht von einem Absender bzw. von Systemen der Großen Kreisstadt Löbau. Es handelt sich hierbei um sogenanntes Spoofing. Dies bezeichnet allgemein eine Methode von Angreifern, welche eine falsche Identität angeben, um als vertrauenswürdige Quelle zu erscheinen. Dem Empfänger wird vorgetäuscht, dass die E-Mail von einer Person oder Einrichtung stammt, die sie kennen oder der sie vertrauen.
Sollten sie eine derartige E-Mail mit dem Absender Große Kreisstadt Löbau erhalten haben, bitten wir um Nichtbeachtung und Löschung.
Bitte antworten Sie nicht auf derartige E-Mails. Es sei denn sie ist klar erkennbar von der Stadt Löbau. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns telefonisch oder Vor Ort.
6. April 2023
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2021
Der Beteiligungsbericht 2021 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2021. Der Beteiligungsbericht 2021 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 04.04.2023.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO ist der Beteiligungsbericht 2021 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in der
Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen
Technisches Rathaus Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss
während der Sprechzeiten:
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 6.04.2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
19. Juli 2022
Urkundenanforderung Standesamt Löbau
Allgemeine Informationen:
Aus den Personenstandsregistern werden Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt, sowie mehrsprachige Auszüge, beglaubigte Abschriften und Auskünfte erteilt. Urkundenerteilungen und Auskünfte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:
- im Geburtenregister: 110 Jahre
- im Eheregister: 80 Jahre
- im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- im Sterberegister: 30 Jahre
Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Löbau.
Antragsform:
Personenstandsurkunden können schriftlich per Post beantragt werden.
Anforderungen per Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
Der mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehenen Anforderung fügen Sie bitte eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- bzw. Seriennummer kann auf der Kopie durch Schwärzen unkenntlich gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen betragen kann.
Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, denn damit werden Bearbeitungskapazitäten gebunden, die wir in Ihrem Interesse vorrangig zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen möchten.
Die Urkundenzustellung erfolgt ausschließlich postalisch durch das Standesamt Löbau.
Gebühren:
- Urkunden und Abschriften 15,00 Euro
- jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 Euro
- Auskunft aus einem Personenstandsregister 15,00 Euro
- Auskunft aus einer Sammelakte 25,00 Euro
- Suche eines Registers oder Vorganges ohne die erforderlichen Angaben je angefangene halbe Stunde 30,00 Euro
Bei schriftlichen Anträgen erhalten Sie zuerst einen entsprechenden Gebührenbescheid bevorzugt per E-Mail. Die gewünschte Auskunft oder Urkunde wird Ihnen nach Zahlungseingang bei der Stadt Löbau zugesandt. Die Bearbeitung von Anfragen zu Ahnenforschungen kann derzeit bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Formulare:
- Antrag einer Urkunde aus dem Geburtenregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Eheregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Sterberegister
Rechtsgrundlage:
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 57 PStG – Eheurkunde
- § 59 PStG – Geburtsurkunde
- § 60 PStG – Sterbeurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht - Gebühren
Hinweise:
- In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.
- Diese Firmen stehen mit unserer Verwaltung in keinerlei Verbindung.
- Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
- Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.
Dank Sponsoring - neues Fahrzeug für das Bauamt der Stadt Löbau mit der Idee „Fahrzeug zum Nulltarif“ ermöglicht die Firma MOBIL Sportvereinen, karitativen Institutionen, Kirchen und auch Gemeinden die freie Verfügbarkeit eines Fahrzeuges für mehrere Jahre.
Die Stadt Löbau konnte dank eines solchen Sponsorings im Januar 2023 ein neues Fahrzeug für das Bauamt erhalten. Die Stadtverwaltung hat kürzlich die Einführung des kommunalen Energiemanagements beschlossen. Energieverbrauchssenkung verbunden mit einer deutlichen Umweltentlastung und natürlich einer Kostenreduzierung stehen im Mittelpunkt dieser Aufgabenstellung. Auch für die Umsetzung dieser aktuell besonders wichtigen Maßnahmen kann das Fahrzeug genutzt werden.
Realisiert durch die Firma Mobil und durch die Unterstützung von Unternehmen aus der Region und der Stadt Löbau, die mit einer Werbefläche auf dem Fahrzeug ihr Engagement zum Ausdruck bringen, können mit dem Fahrzeug vielfältige Aufgaben in der Stadt Löbau unterstützt werden.
Deshalb danken wir allen beteiligten Firmen, welche mit Ihrer Werbung dazu beitragen, dass ein neues Fahrzeug für uns kostenlos den städtischen Fuhrpark bereichert.
Sie werden wiederum für die kommenden Jahre bei den Fahrten im Stadtgebiet und der Umgebung immer als Werbepartner präsent sein.
Widmung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbestandsverzeichnis)
Wer Auskunft über die Öffentlichkeit von Straßen, Wegen und Plätzen erhalten möchte, kann diese im Bauamt erhalten. Die Anfrage kann schriftlich, telefonisch unter der 03585 450412 oder auch persönlich im Technischen Rathaus (Einsichtnahme in das Straßenbestandsverzeichnis) vorgenommen werden.
6. Februar 2021
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 mit Beschluss 29/2020/SR den Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Großen Kreisstadt Löbau gemäß § 88 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) einschließlich der nach § 104 SächsGemO durchgeführten örtlichen Prüfung festgestellt. Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers wurde zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung der Beschlussfassung vom 03.12.2020 wird zur Einsichtnahme gemäß § 88 c Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 06.02.2021 bis 28.02.2021 unter www.loebau.de/bürgerservice-und-verwaltung/beteiligung-und-information elektronisch zur Verfügung gestellt. Aufgrund der derzeitigen epidemischen Lage erfolgt keine Auslegung in den Diensträumen der Stadtverwaltung.
Löbau, 4.12.2020
Buchholz, Oberbürgermeister
Hier gelangen Sie zur Übersicht des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
Seite teilen: