Portal Bürgerbeteiligung

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13. Januar 2023

Im Rahmen der Erarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Innenstadt Löbau fand im November/Dezember 2022 eine Umfrage zur Bewertung der Innenstadt Löbau statt.

Die Auswertung der Umfrage steht Ihnen nun öffentlich einsehbar zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zum Umfrage-Ergebnis

6. Februar 2021

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 mit Beschluss 29/2020/SR den Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Großen Kreisstadt Löbau gemäß § 88 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) einschließlich der nach § 104 SächsGemO durchgeführten örtlichen Prüfung festgestellt. Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers wurde zur Kenntnis genommen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung der Beschlussfassung vom 03.12.2020 wird zur Einsichtnahme gemäß § 88 c Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 06.02.2021 bis 28.02.2021 unter www.loebau.de/bürgerservice-und-verwaltung/beteiligung-und-information elektronisch zur Verfügung gestellt. Aufgrund der derzeitigen epidemischen Lage erfolgt keine Auslegung in den Diensträumen der Stadtverwaltung.

Löbau, 4.12.2020

Buchholz, Oberbürgermeister

Hier gelangen Sie zur Übersicht des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

3. Februar 2020

Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Löbau

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal www.gis-lkgr.de des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

Die Liste des Biotopverzeichnisses der Großen Kreisstadt Löbau ist unter vorangegangenem Link oder zu den üblichen Sprechzeiten an der Zentrale im 1. Stock des Rathauses am Altmarkt 1 einsehbar.

Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:

südlicher Teil des LK: Luise Lehmann, Tel.: 03581 6633125, E-Mail: Luise.Lehmann@kreis-gr.de

nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch, Tel.: 03581 6633164, E-Mail: Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de

Insek

13. Oktober 2020

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)

In seiner Sitzung am 01.10.2020 beschloss der Stadtrat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Löbau in der Fassung vom 31.08.2020, bestehend aus der fachübergreifend erarbeiteten Analyse unter Einbeziehung der bisherigen und zukünftigen demografischen Entwicklung, den Fachkonzepten sowie dem Gesamtkonzept und der Umsetzungsstrategie als strategische Arbeitsgrundlage und Leitlinie für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre. Die Einzelkapitel sowie Fachkonzepte stellen in sich schlüssige und eigenständige thematische Konzeptionen innerhalb des INSEKs dar.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) – 01.10.2020


4. Mai 2020

Veröffentlichung des Arbeitsstandes des INSEK

Der aktuelle Arbeitsstand zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK 2030) ist nun auf der Homepage einsehbar. Die Fachkonzepte wurden aktualisiert und fortgeschrieben. In den vergangenen Wochen fanden verwaltungsinterne Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbefragung sowie mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der Stadtwerke statt. Die Arbeitsgruppen waren gegliedert nach den Themen "Wohnen in Löbau", "Leben in Löbau" und "Arbeiten in Löbau".

Aufgrund der aktuellen Situation können die angedachten weiteren Arbeitsgruppensitzungen leider nicht stattfinden. Anmerkungen und Ergänzungen zum Arbeitsstand können in schriftlicher Form bis zum 15. Juni 2020 beim Bauamt eingereicht werden. Nach Sichtung der Rückmeldungen wird das INSEK im Stadtrat diskutiert und voraussichtlich im Herbst beschlossen werden.


1. April 2020

Information zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK)

Die Veröffentlichung des aktuellen Arbeitsstandes des Stadtentwicklungskonzeptes (Entwürfe der Fachkonzepte) wird unter www.loebau.de erfolgen, ebenso die Bekanntgabe des genauen Zeitpunktes. Die Fachkonzepte wurden aktualisiert und fortgeschrieben. In den vergangenen Wochen fanden verwaltungsinterne Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbefragung sowie mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der Stadtwerke statt. Die Arbeitsgruppen waren gegliedert nach den Themen "Wohnen in Löbau", "Leben in Löbau" und "Arbeiten in Löbau". Für Ende April sind dann die nächsten Arbeitsgruppensitzungen mit Vertretern der Fraktionen des Stadtrates vorgesehen. Gegebenenfalls ist aufgrund der aktuellen Situation mit zeitlichen Verschiebungen zu rechnen.


15. November 2018

Fortschreibung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK Löbau 2030)

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) dienen der strategischen und konzeptionellen Vorbereitung von mittel- und langfristigen Vorhaben der Stadtentwicklung. Ziel ist eine integrierte Betrachtung sektoraler Themenfelder unter Berücksichtigung übergeordneter Zielstellungen und Querschnittsthemen. In Sachsen sind INSEK zu dem eine Voraussetzung für Förderentscheidungen.

Mit dem geplanten INSEK Löbau 2030 soll eine Fortschreibung des erstmals 2001 erstellten Konzepts und seiner Fortschreibung/Qualifizierung zum SEKo 2008 erfolgen. Es beinhaltet die Überarbeitung der vorhandenen Fachkonzepte einschließlich Einarbeitung der Themenbereiche Brachen und Klimaschutz und die Steuerung, Durchführung und Moderation der Beteiligungsprozesse.

Ziel ist es, die Stadt Löbau als Mittelzentrum in der Region Oberlausitz zu stärken.

Durchführungszeitraum: 2018 – 2020

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

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