Förderung privater Maßnahmen im Fördergebiet „Innenstadt Löbau“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat am 05.01.2023 die Festlegung des Maßnahmegebietes „Innenstadt Löbau“ beschlossen.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 22.09.2023 wurde die Stadt Löbau in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ LZP für das Gebiet „Innenstadt Löbau“ aufgenommen.
Fördervoraussetzungen (vor Maßnahmebeginn):
- Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
- Die durchzuführenden Maßnahmen entsprechen den Förderzielen der Stadt Löbau.
- Bei Notwendigkeit ist eine Baugenehmigung und/oder Denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorzulegen.
- Es ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt abzuschließen
Höhe des Förderbetrages:
- Für die Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen und Fassade) sind maximal 25 % der Kosten förderfähig.
- Bei einer Komplettmodernisierung ist eine Kostenerstattungsbetragsberechnung durchzuführen.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich in allen Fällen nach den bewilligten Fördermitteln und den vorhandenen Eigenmitteln der Stadt im jeweiligen Jahr.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Löbau / Amt Finanzen und Bau
Herr Scheibler
Tel.: 03585 450412
Mail: ingo.scheibler@loebau.de
Öffnungszeiten / Sprechzeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 / 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
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