Diese Parkgebührenordnung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Neue Parkgebührenordnung

1. April 2022

Ab heute, dem 1. April 2022 gilt eine neue Parkgebührenordnung.

Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Großen Kreisstadt Löbau werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.

Für das Parken auf Parkflächen werden folgende Gebühren je angefangene halbe Stunde erhoben:

- 0,50 € auf dem Altmarkt, der Nicolaistraße und der Inneren Zittauer Straße,

- 0,25 € auf den Straßen, Wegen und Plätzen des übrigen Stadtgebietes.

Für die ersten 15 Minuten werden keine Gebühren erhoben. Ausgenommen davon sind der Altmarkt, die Nicolaistraße und die Innere Zittauer Straße.

Die Parkgebührenordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres.

Der gesamte Wortlaut der Parkgebührenordnung ist hier zu finden: https://bit.ly/3NGjdUi

 

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