01. März 2024
Vor 26 Jahren entstand der erste Abschnitt des Gewerbegebietes Löbau-West in einer Größe von 25 ha. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 16 Mio. DM.
Der Bedarf an neuen Gewerbegrundstücken ist groß und Löbau möchte wirtschaftlich wachsen, um sich für die Zukunft gut aufzustellen. In den zurückliegenden Jahren wurden deshalb die Weichen gestellt und die notwendigen Beschlüsse zum Gewerbegebiet Löbau West II im Stadtrat gefasst.
Kurz zusammengefasst - mit dem Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Löbau-West B178“ vom 06.09.2018 wurde das Verfahren förmlich eingeleitet. Mit Beschluss vom 02.06.2022 wurde die „Satzung über den Vorzeitigen Bebauungsplan "Löbau-West B178" beschlossen, die nachfolgend vom Landkreis Görlitz genehmigt wurde. Parallel wurde ein Fördermittelantrag gestellt.
Im Juli 2023 übergab Ministerpräsident Michael Kretschmer den Fördermittelbescheid für das Bauvorhaben Erschließung und Neubau des Gewerbegebietes Löbau-West II.
Insgesamt wird das Vorhaben auf 43 ha mit ca. 14,8 Mio. € gefördert. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf ca. 18 Mio. €. Dabei handelt es sich um die voraussichtlichen Erschließungskosten.
Nach einer langen Planungszeit können nun die konkreten Arbeiten beginnen. Die große Bautafel ist seit gestern von weitem sichtbar. Der Abbruch der Schweinemastanlage wurde bereits im letzten Jahr vorgenommen und die archäologische Befundung ist gerade abgeschlossen. Die eigentlichen Arbeiten im Gewerbegebiet werden nun planmäßig beginnen.
Dabei handelt es sich um die Erschließung der Flächen.
Zeitnah wird die Vermarktung der Flächen über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Auf die jeweiligen Wünsche der Interessenten hinsichtlich der Lage und der Größe der Grundstücke kann dabei individuell, entsprechend der Möglichkeiten, eingegangen werden.
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes."
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