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21. Oktober 2024

Bis zum 15. Januar 2025 können wieder Anträge für Fördermittel u. a. in folgenden Themenbereichen eingereicht werden:

- Sanierungsmaßnahmen an gewerblichen Gebäuden (Handwerk, Dienstleistungen, Nahversorger)
- Sanierung leerstehender Wohngebäude (kann auch mit mindestens 70-jähriger Person bewohnt sein)
- Abbruchmaßnahmen
- Teichsanierung, Starkregenschutzmaßnahmen
- Vorhaben im Bereich Naherholung, Tourismus
- Sanierung öffentlicher Einrichtungen, Vereinsgebäude und Freianlagen
- Verbesserung der Alltagsmobilität
- Erstellung von Konzepten, Studien
- Vorhaben zur qualitativen Verbesserung von Informations-/ Publizitäts- und Vernetzungsangeboten

Antragsberechtigt sind private Antragsteller, Unternehmen, Vereine, soziale Trägerschaften und Kirchen.
Einzureichen sind die Anträge vom 16. Oktober 2024 bis 15. Januar 2025 beim Regionalmanagement.  Bevor Sie Ihre Unterlagen einreichen, können Sie sich dort auch gern kostenlos zu den Antragsbedingungen beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.zentrale-oberlausitz.de  unter - Fördermittel - oder Sie nehmen Kontakt zu Frau Augustin oder Frau Mücke vom Regionalmanagement unter Tel. 03585-2198580 oder per E-Mail info@zentrale-oberlausitz.de auf.

Thomas Martolock                         Roland Höhne
Vereinsvorsitzender                       Stellvertreter
Verein Ländliche Entwicklung Zentrale Oberlausitz e.V.

 

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