5. Juni 2023
Bekanntmachung
Aufstellung des Vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 beschlossen, den vorzeitigen Bebauungsplan „Dolgowitzer Straße“ aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 5/4 und Teil von 7/8 der Gemarkung Dolgowitz. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,55 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist den beigefügten Lage- und Übersichtsplänen zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Tierhaltung, Pferdezucht und Fahrstall, betriebsbedingtes Wohnen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren auf Grund der Dringlichkeit des Vorhabens als vorzeitiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB aufgestellt werden. Die Entwicklung des Unternehmens liegt im öffentlichen Interesse.
Die Ausarbeitung des Planentwurfs soll gemäß § 4b BauGB auf Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB einem Dritten übertragen werden.
Die Eigenverantwortung der Stadt bei ihrer hoheitlichen Letztentscheidung sowie die Verantwortung für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleiben unberührt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Löbau, den 02.06.2023
Gubsch, Oberbürgermeister
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