Grundschule Kleindehsa

30. Januar 2024

Projektcircus

Im Rahmen einer Projektwoche werden die Kinder, während der Unterrichtszeit, ein komplettes Zirkusprogramm einstudieren und anschließend an folgenden Terminen (im Zirkuszelt hinter der Schule) aufführen.

  • Mittwoch, 20.03.2024 von 17-19 Uhr (Einlass ab 16 Uhr)
  • Donnerstag, 21.03.2024 von 17-19 Uhr (Einlass ab 16 Uhr)
  • Freitag, 22.03.2024 von 17-19 Uhr (Einlass ab 16 Uhr)

Dabei lernen sie eigene Grenzen zu überwinden, sich Neues zuzutrauen und ungeahnte Fähigkeiten zu entwickeln. Der soziale Zusammenhalt und die Achtung vor der Leistung Anderer werden spielerisch gefördert. Eine sehr schöne und wichtige Erfahrung für unsere Kinder.

Der Schulförderverein, Schule, Hort und Gemeinde beteiligen sich an der Finanzierung dieses wunderbaren Projektes. Auch viele Spenden sind bereits eingegangen. Die Gesamtkosten liegen jedoch im oberen vierstelligen Bereich und stellen eine große Herausforderung dar. Der Erlös aus den Eintrittsgeldern fließt ebenfalls in die Finanzierung ein. Der Vorverkauf der Eintrittsbändchen startet am 09.02.2024.

Vorverkaufsstellen:

  • Grundschule Kleindehsa
  • Gemeindeverwaltung Lawalde
  • KEKILA Lauba
  • Bäckerei Mersiowsky Lauba

Preis im VVK: 10 € pro Erwachsenen und 5 € pro Kind (bis 10 Jahre)

Preise an der Abendkasse: 12 € pro Erwachsenen und 7 € pro Kind (bis 10 Jahre)


19. September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen hiermit zeigen, dass unser 70-jähriges Schuljubiläum ein toller Erfolg geworden ist.

Wir konnten unser Fest -DANK-

  • super Wetterbedingungen
  • hochmotivierter Kinder
  • großartigen Angeboten – wie das Glücksrad, die Nonsens Olympiade, die Feuerwehren, die Polizei, die Hüpfburgen, das Kinderschminken & das Basteln
  • musikalischer Unterhaltung durch die Jonsdorfer Flinstones
  • Schulführungen durch Herrn Matthes
  • und den vielen, vielen fleißigen Händen

am 09.09.2023 durchführen.

Wir DANKEN allen fleißigen Helfern, die uns egal in welcher Form bei diesem Fest unterstützt und geholfen haben!

Nur mit Ihnen zusammen, konnten wir ein so schönes Fest feiern!

VIELEN DANK!!!

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Grundschule Kleindehsa & das Team der Hortfüchse Kleindehsa


12. Juni 2023

Im September 2023 führen die Grundschulen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Löbau die Schulanmeldungen für die Schulanfänger 2024 zu folgenden Terminen durch:

Grundschulen:

- „Am Löbauer Berg“ (03585/404617)
- Herwigsdorf (03585/404441)
- Kittlitz (03585/2139050)
- Kleindehsa (03585/833233)

Termine:

- 04.09.2023 von 10.00 bis 17.00 Uhr
- 05.09.2023 von 13.00 bis 16.00 Uhr

Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung:

- Es müssen alle Sorgeberechtigten anwesend sein bzw. muss im Falle der Verhinderung eine Vollmacht vorgelegt werden.

- Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer oben genannten Grundschule anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden (§ 3 Absatz 2 Schulordnung Grundschulen).

- Eltern, die ihr Kind nicht an einer der oben genannten Grundschulen anmelden wollen (freie Grundschule oder außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Löbau) teilen dies mit Namen der Schule einer der oben genannten Grundschulen schriftlich bis zum 05.09.2023 mit. Die Mitteilung dient gleichzeitig zur Anmeldung der Schulaufnahmeuntersuchung.

- Für Kinder, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, wird auf Wunsch der Eltern eine besondere Bildungsberatung angeboten (§ 3 Absatz 6 Schulordnung Grundschulen).

- Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes vorzulegen. Folgende Daten werden verarbeitet:

  1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
  2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  3. Geschlecht des Kindes;
  4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
  5. Telefonnummer;
  6. Notfallkontakt;
  7. Staatsangehörigkeit des Kindes;
  8. Religionszugehörigkeit des Kindes;
  9. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  10. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird;
  11. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen;
  12. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Grundschule Kleindehsa | Dorfstraße 6 | 02708 Lawalde OT Kleindehsa

Die Grundschule Kleindehsa liegt inmitten eines Talkessels umgeben von den Oberlausitzer Bergen, Kötschauer Bergen, Hochstein und Bubenik. Dieser Talkessel öffnet sich im Osten in Richtung Löbau. Kleindehsa ist ein Ortsteil der Gemeinde Lawalde im Kreis Görlitz. Die Grundschule liegt an der Nebenstraße zwischen Kleindehsa und Lawalde unweit der Straße S115 von Großdehsa nach Cunewalde in verkehrsberuhigter Lage.

Das Schulgebäude mit seiner 2011 neu erbauten Turnhalle liegt inmitten eines Parks, umgeben von Wiesen, in denen einzelne Baumgruppen stehen. Im hinteren Teil des Grundstückes befindet sich ein großer Sportplatz. In Gebäudenähe liegen ein Spielplatz, ein Kleinfeldplatz und der Schulgarten mit dem grünen Klassenzimmer.

Grundschule Kleindehsa

Schulleiterin: Katrin Platzek

Ansprechpartner Beratungslehrer: Annemarie Friedrich

Sekretariat: Yvonne Riedel


"Wer einen Baum pflanzt, wird den Himmel gewinnen“ (Konfuzius)

Alles bewegt sich!

Bewegen ist wichtig für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern. Die innere Bewegung wird aktiviert, denn sie geht äußerer Bewegung voraus. Bewegung stärkt Geist und Körper. Kinder lernen aus allem, was sie in ihrem Lebensraum wahrnehmen. Deshalb schaffen wir ihnen eine Umgebung, in der sie Halt, Geborgenheit und Sinn finden. Das ermöglicht ihnen, Selbstvertrauen sowie Selbstbewusstsein zu entwickeln und selbstverantwortlich zu handeln. Das Kind steht im Mittelpunkt seines eigenen Lernprozesses. Der Lehrer nimmt dabei lediglich eine unterstützende und anregende Position ein und schafft alters- und entwicklungsgerechte Voraussetzungen für jedes einzelne Kind.

„Hilf mir, es selbst zu tun“ (Maria Montessori)

Jedes Kind wird in seiner Individualität wahrgenommen, erfährt mit seinen Besonderheiten Wertschätzung und darf sich ins schulische Leben einbringen. Das Kind wird – sofern notwendig – in seinem Tun unterstützt. Die Neugier der Kinder wird durch extra aufgeworfene Problemstellungen geweckt. In Auseinandersetzung damit entdecken die Kinder ihre Umwelt experimentierend und sammeln auf diesem Wege neue Erfahrungen, die sie mit Bekanntem verknüpfen können. Kinder sind von Natur aus neugierig und lernen in allen Lebensbereichen durch Wahrnehmung aller Sinne sowie durch aktives Handeln.

Formen des selbstorganisierten Lernens wie z.B. Werkstattarbeit, Lernen an Stationen, Partner- bzw. Gruppenarbeit oder Projektarbeit unterstützen sie dabei. Den Grundstein für eine harmonische Persönlichkeitsentwicklung des Kindes legt das enge und verantwortungsbewusste Zusammenwirken von Eltern, Kind und Pädagogen. Offenheit und gegenseitiges Vertrauen sind unabdingbar. Verantwortung, Kameradschaft, Respekt und Hilfsbereitschaft in einem angstfreien, entspannten Klima prägen das Zusammenleben an unserer Schule.

„Alles soll wo immer möglich den Sinnen vorgeführt werden, was sichtbar dem Gesicht, was hörbar dem Gehör, was riechbar dem Geruch, was schmeckbar dem Geschmack, was fühlbar dem Tastsinn. Und wenn etwas durch verschiedene Sinne aufgenommen werden kann, soll es den verschiedenen zugleich vorgesetzt werden.“ (Comenius, zit. n. Flitner 1954, S. 135)

Erleben, Gestalten, Erhalten – all das bietet sich in unserer außergewöhnlichen Schulumgebung an. Natur kann hautnah erlebt werden. Kreatives Handeln setzt eine Auseinandersetzung mit der Umwelt, aber auch mit der eigenen Person voraus. Im kreativen Tun verbindet sich Fantasie und Logik, Vorstellungskraft und folgerichtiges Denken. Die Entfaltung künstlerisch–musischer Fähigkeiten beinhaltet die Entwicklung der kindlichen Ausdruckskraft, der Fantasie, der Erlebnisfähigkeit und des Vorstellungsvermögens.

Wir wahren Bewährtes und entdecken Neues. Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern. (Afrikanisches Sprichwort)

Unterrichtszeiten:

Frühhort | 06.00 bis 08.00

Ankommen | 08.00 bis 8.10 Uhr

1. Unterrichtsblock | 08.10 bis 9.40 Uhr

Pause & Frühstück | 09.40 bis 09.55 Uhr

2. Unterrichtsblock | 09.55 bis 11.20 Uhr

Hofpause & ev. Mittagessen | 11.20 bis 11.40 Uhr

5. Stunde | 11.40 bis 12.25 Uhr

6. Stunde | 12.25 bis 13.10 Uhr


Ferien Schuljahr 2023|2024:

Herbstferien: 02. Oktober 2023 bis 14. Oktober 2023 & 30. Oktober 2023

Weihnachtsferien: 23. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024

Winterferien: 12. Februar 2024 bis 23. Februar 2024

Osterferien: 28. März 2024 bis 05. April 2024

Pfingsten: 18. Mai 2024 bis 21. Mai 2024

Sommerferien: 20. Juni 2024 bis 02. August 2024


Einzugsgebiet

In der Grundschule lernen Schüler aus folgenden Orten: Lawalde mit den Ortsteilen Lauba, Streitfeld, Kleindehsa. Mit Ausnahmegenemigung aus Cunewalde, OT Halbau (2 km von der Grundschule entfernt liegend) Löbau mit den OT Großdehsa, Eiserode, Peschen und Nechen. Zur Zeit lernen 81 Schüler in 4 Klassen an der Schule.


Räumliche Voraussetzungen

Den Kindern der Grundschule Kleindehsa stehen 4 Klassenzimmer, ein Werkraum, eine Kreativwerkstatt und ein Musikzimmer zur Verfügung.

Dienstag: junge Sanitäter, Töpfern

Mittwoch: Sport

Donnerstag: Fußball, Mini-Musical, Förderangebote

Den Kindern stehen interessante Angebote zur Auswahl. Hier werden Sie in folgenden Bereichen gefordert und gefördert:

Förderung der körperlichen Entwicklung | Förderung der Wertekompetenz | Förderung der Sozialkompetenz | Förderung der Medienkompetenz | Förderung der Kreativität | Entwicklung der Methodenkompetenz | Entwicklung der Sprachkompetenz | Förderung der Kommunikationsfähigkeit | Förderung der Lesekompetenz 

Die Grundschule Kleindehsa ist Teil des EU-Schulprogramms Sachsens für das Schuljahr 2022|2023.

Ziel des Programms ist es, durch ein regelmäßiges Angebot in sächsischen Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen den Verzehr und die Akzeptanz von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu erhöhen. Mit einer kostenlosen Extra-Portion Obst (im Falle der Grundschule Kleindehsa) soll Kindern gesunde Ernährung schmackhaft gemacht werden. Begleitende pädagogische Maßnahmen wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage sollen gleichzeitig das Wissen über die Produkte und deren Herkunft sowie die Kompetenzen der Kinder im Umgang mit den Produkten fördern.
Alle teilnehmenden Einrichtungen werden regelmäßig von einem zugelassenen Lieferanten mit kostenlosen Produkten (Obst, Gemüse, Milch) beliefert. Die Suche nach einem geeigneten Lieferanten sowie die Organisation vor Ort liegen in Verantwortung der Einrichtungen. Um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen, sind in den Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchzuführen.

Hier erfahren Sie mehr zum Programm

Die Mittel zur Finanzierung des Programms werden von der Europäischen Union und vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.

Plakat EU-Schulprogramm

Hier finden Sie Informationen und Dokumente rund um die Schule, sortiert nach den Anfangsbuchstaben von A bis Z.

A

Ansprechpartner

Schulleiterin: Katrin Platzek

Sekretärin: Yvonne Riedel

Beratungslehrerin: Annemarie Friedrich

Ansteckende Krankheiten (gem. §34 Abs.5 S.2 Infektionsschutzgesetz IfSG)

Tritt bei einem Schüler oder in der Familie eine ansteckende Krankheit auf - z.B. Diphtherie, Cholera, Thypus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien, Keuchhusten, Mumps, Masern, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Menigokkokeninfektion, bakterielle Ruhr, Salmonellenerkrankungen oder übertragbare Hauterkrankungen und Kopflausbefall - muss die Schule sofort verständigt werden, damit Maßnahmen zum Schutz der Mitschüler getroffen werden können. Der Schüler darf so lange nicht zur Schule kommen, bis eine schriftliche Bestätigung des Arztes vorliegt, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. (Bei Kopflausbefall ist die erfolgte Behandlung durch die Sorgeberechtigten zu bescheinigen.)


B - D

Beratung

Die Lehrkräfte informieren Sie gern. Bitte vereinbaren Sie bei Schulproblemen oder Nachfragen rechtzeitig einen Termin. Beratungslehrerin an der Grundschule Kleindehsa ist Frau Annemarie Friedrich. Sie informiert Sie bei Fragen zur Schullaufbahn oder berät Sie bei schulischen Krisensituationen.

Beurlaubungen (lt. Schulbesuchsordnung §4)

Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.

Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt :

  • kirchliche Anlässe und Veranstaltungen (Konfirmation, Firmung etc.)
  • wichtige familiäre Gründe oder Anlässe (Eheschließung, Todesfall)
  • aktive Teilnahme an Wettkämpfen
  • Heilkuren oder Erholungsaufenthalte

Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, im übrigen der Schulleiter. Muss ein Schüler aus zwingenden Gründen während der Schulzeit den Arzt aufsuchen, so muss er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.


E

Elternrat

Der Elternrat der Grundschule hat wichtige Aufgaben und nimmt diese ernst. Mit eigenen Ideen und Vorschlägen werden in Absprache mit der Schulleitung Maßnahmen eingeleitet und durchgesetzt. Die Schule bedankt sich bei allen Eltern, die sich für dieses wichtige Ehrenamt zur Verfügung stellen. Sie nutzen damit ihre Möglichkeit zur Mitgestaltung der Schule und fungieren als Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule.

Entschuldigung bei Verhinderung am Schulbesuch

Die verantwortlichen Lehrkräfte der Grundschule nehmen die Obhutspflicht für "ihre" Schulkinder sehr ernst. Daher ist es unbedingt notwendig, dass Eltern die Lehrerschaft verständigen, wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen. Rufen Sie bitte bis zur 2. Unterrichtstunde an, da andernfalls bei jedem unentschuldigt fehlenden Kind sofort Nachforschungen angestellt werden müssen. Geben Sie Ihrem Kind beim ersten Schulbesuch nach der Fehlzeit zudem eine schriftliche Entschuldigung mit.


F - G

Förderverein

Seit 2004 besteht an der Grundschule ein Förderverein. Der Förderverein unterstützt die Anliegen der Schule und hilft bei Anschaffungen, bei Projekten und Schulfesten. Theaterfahrten werden ebenso finanziell unterstützt. Damit dieses Gremium weiterhin Bestand hat, bitten Schüler und Verein um Ihre Unterstützung. Der Jahresbeitrag kostet nur 12,00€. Auch über Mitglieder, die nicht aktiv (sondern still) helfen wollen, würde sich der Verein freuen.

Fundsachen

Kleidungsstücke sammeln wir in unseren Fundkisten in der Grundschule. Bitte schauen Sie hier ab und zu nach. Nicht abgeholte Sachen werden zuden Ferienzeiten an karitative Einrichtungen abgegeben.

GTA - Ganztägige Angebote

Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "GTA".


H

Hausaufgaben

Durch die Hausaufgaben entstehen oftmals Konflikte in den Familien oder zwischen Elternhaus und Schule und Hort. Andererseits bieten Hausaufgaben den Eltern die Möglichkeit, Einblicke in die schulische Arbeit zu gewinnen, diese zu verfolgen und zu unterstützen. Hausaufgaben sollten einen zeitlichen Umfang von 30 bis 60 Minuten in der Grundschule nicht überschreiten, wobei das durchschnittliche Arbeitstempo eines Schülers als Maß dienen muss. Die Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht. Der dort gelernte Stoff wird wiederholt und vertieft. Die Schüler sollten in der Lage sein, ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen. Die Schule erwartet von Ihnen als Eltern keine regelmäßige Mithilfe bei der Anfertigung der Hausaufgaben, aber eine Kontrolle über die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten wird im Interesse Ihres Kindes dringend gewünscht.

Hausordnung

Die vorliegende Hausordnung dient als verbindliche Richtlinie für das soziale Zusammenleben von Eltern, Schülern und Lehrern in der Schule und hat sicherzustellen, dass niemand gefährdet, verletzt oder geschädigt wird. Sie gewährleistet einen geordneten Unterrichtsablauf, der die Freude am Lernen steigert und Erfolge ermöglicht. Dabei ist es notwendig, dass Eltern, Lehrer und Schüler gleichermaßen auf die Einhaltung dieser Regelungen achten.

Zur Hausordnung


I - L

Jeki 1|2 und Instrumentalunterricht

Jeki 1 (Klasse 1) | montags 4. bis 5. Stunde
Jeki 2 (Klasse 2) | montags ab 12.30 Uhr

(Klavier | Keyboard | Gitarre | Flöte | Trompete)

Läusebefall

Immer wieder treten an Schulen und Kindergärten Kopfläuse auf. Bitte beobachten Sie Ihr Kind daraufhin genau. Wenn Sie einen Läusebefall feststellen, informieren Sie umgehend die Schule. Behandeln Sie den Kopf mit den entsprechenden Mitteln. Waschen Sie Bettwäsche, Kleidung, Mützen und Kuscheltiere mit der höchstmöglichen Temperatur. Stecken Sie nicht waschbare Dinge in einen Plastiksack und verwahren diesen 3 Wochen an einem kühlen Ort. Halten Sie Ihr Kind an, Mützen und Schals in den Ärmel der Jacke zu stecken. Gelingt es, nach einer einmaligen Behandlung alle Läuse aus dem Kopfhaar zu entfernen, kann das Kind bereits am nächsten Tag wieder die Schule besuchen. Die erfolgte Behandlung ist durch die Sorgeberechtigten zu bescheinigen.


M - P

Projekte an der Schule

Die Grundschule nimmt am EU-Schulprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil. schulobst-milch.sachsen.de


Q - S

Sicherheitskonzept

Im Rahmen der Sicherheit der SchülerInnen und für einen reibungslosen und pünktlichen Unterrichtsbeginn ist der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude nicht gestattet. Bitte haben Sie Verständnis und verabschieden Sie sich an der Schuleingangstür von Ihrem Kind bzw. holen Sie Ihr Kind dort wieder, ab 8:05 Uhr werden die Türen geschlossen und nur auf Klingeln geöffnet.

Schulbus

Hier ist besonders auf Vorsicht und Ordnung zu achten. Rücksichtnahme muss eine Selbstverständlichkeit sein. Den Busfahrern ist unbedingt Folge zu leisten. Der Busfahrplan ist im Schulhaus ausgehängt. Bei Busausfall (z.B. im Winter oder bei Pannen des Schulbusses) besteht eine 20-minütige Wartepflicht an der Haltestelle; nach dieser Zeit haben die Eltern, denen es möglich ist, die Pflicht ihr Kind privat in die Schule zu bringen. Kann dies nicht erfolgen, ist die Schule zu benachrichtigen. Die Unterbringung des Kindes ist dann durch die Eltern abzusichern.

Schulweg

Mit Beginn der "schlechten" Jahreszeit kommt es oft vor, dass viele Eltern ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen bzw. dort abholen. Das Befahren des Eingangsbereiches ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Um ein Verkehrschaos zu vermeiden, lassen Sie Ihr Kind an einer sicheren Stelle in einiger Entfernung zur Schule aus- oder einsteigen. Nutzen Sie dazu den Parkplatz außerhalb des Schulgeländes.

Sportunterricht | Schwimmunterricht ( Kl. 2 )

Um einen reibungslosen und freudvollen Ablauf der Sportstunden zu gewährleisten, bitten wir Sie, die vorgegebenen Richtlinien zu beachten. Die Sportlehrer (und Schwimmlehrer) der Schule sind an diese Anweisungen gebunden und können keine Ausnahmen machen. (Schmuck, Ohrringe)


T - Z

Unterrichtsausfall

Wir versuchen alles, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Manchmal ist dies jedoch unumgänglich, z.B. bei Erkrankung von Lehrkräften oder aufgrund von Fortbildungsveranstaltungen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Treten "Freistunden" auf, so können die Kinder den Unterricht in anderen Klassen besuchen oder werden beaufsichtigt. Bei Unterrichtsausfall fahren die Hauskinder mit dem nächsten Schulbus nach Hause.

Versicherungsschutz bei Schadensfällen und Schulunfällen

Immer wieder kommt es zu kleineren oder größeren Schäden, die durch SchülerInnen verursacht werden. Diese Schäden müssen von den Eltern ersetzt werden. Auch Schäden, die SchülerInnen am Eigentum anderer Kinder während der Schulzeit verursachen, müssen beim Verursacher und nicht bei der Schule geltend gemacht werden. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, wenn Ihr Kind beim Schulbesuch, bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulweg zu Schaden kommt. Die Schule muss den Unfall der Versicherung rasch melden. Daher ist es wichtig, dass ein Unfall umgehend der Klassenlehrerin mitgeteilt wird, wobei der behandelnde Arzt zu nennen ist. Auch der behandelnde Arzt selbst muss informiert werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Bei Schulunfällen besteht Versicherungsschutz über den Gemeindeunfallversicherungsverband, wenn die direkte Aufsicht durch die Schule gewährleistet ist.

Zensierung

1. Deutsch

Fehler in Diktaten                                              Abschreiben eines Textes

0 - 0,5 = Note 1                                                 0 Fehler = Note 1

1 - 2,5 = Note 2                                                 1 Fehler = Note 2

3 - 5 = Note 3                                                    2 Fehler = Note 3

5,5 - 7,5 = Note 4                                               3 Fehler = Note 4

8 - 10 = Note 5                                                   4 Fehler = Note 5

ab 10,5 = Note 6                                                5 Fehler = Note 6

Diktate, Niederschriften, Grammatik - LZK, regelmäßige Kontrollen zur Sinnerfassung in Lesen in schriftlicher Form | Zensierung geübter und ungeübter Lesetexte

2. Sachunterricht

5 Lernbereiche - dazu entsprechend der Wichtung des Themas Zensierung in folgenden Formen:

LZK und KK, Kurzvorträge; Präsentationen; Experimente; praktische Tätigkeiten (auch im Schulgartenunterricht)

3. Mathematik

LZK, KK, mündliche Leistungen, praktische Leistungen

4. Sport

(ab Klasse 3) - aus Teilnoten wird die Note für den Lernbereich ermittelt

5. Musik, Werken, Kunst

(ab Klasse 3) - LZK , KK, mündliche und praktische Leistungen

Bewertungsmaßstab in Deutsch|Sachunterricht, Mathematik, Kunst und Musik - Lernzielkontrollen (LZK) und Kurzkontrollen (KK)

100% - 98% = Note 1
97% - 85% = Note 2
84% - 65% = Note 3
64% - 46% = Note 4
45% - 30% = Note 5
29% - 0% = Note 6

Bewertungskriterien für Verhalten

Betragen: Aufmerksamkeit | Hilfsbereitschaft | Zivilcourage | Umgang mit Konflikten | Rücksicht | Toleranz | Gemeinsinn | Selbsteinschätzung

Ordnung: Sorgfalt | Pünktlichkeit | Zuverlässigkeit | Einhalten von Regeln und Absprachen | Bereithalten von Unterrichtsmaterial

Fleiß: Lernbereitschaft | Zielstrebigkeit | Ausdauer | Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben

Mitarbeit: Initiative | Kooperationsbereitschaft | Teamfähigkeit | Beteiligung im Unterricht | Selbständigkeit | Kreativität | Verantwortungsbewußtsein

Zusammenarbeit

Ein entscheidender Punkt in der schulischen Arbeit ist das Zusammenwirken mit den Eltern. Bitte bringen Sie Ihre Ideen, Ihre besonderen Fähigkeiten in die Schule ein, oder nehmen Sie einfach am Schulleben teil. Schüler und Lehrkräfte freuen sich darüber.

Grundschule Kleindehsa | Dorfstraße 6 | 02708 Lawalde OT Kleindehsa

Schulleiterin: Katrin Platzek

Telefon: 03585 833233

E-Mail: grundschule-kleindehsa@loebau.net

Schulträger: Große Kreisstadt Löbau

Aufsichtsbehörde: Freistaat Sachsen | Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport

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