Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Ziffer II Buchstabe D „Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“ der SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021 – 2027 vom 19. Mai 2022 (SächsABl. S. 631)
Ziel der Vorhaben ist es, benachteiligten Kinder durch die Förderung des zusätzlichen Personals in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen bei der Überwindung ihrer individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kinder sollen durch systematische professionelle Begleitung in der kindlichen Entwicklung gestärkt werden bzw. geeignete Bewältigungsstrategien erlernen, damit sie die Erschwernisse überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können. Neben den unmittelbar in den Fokus genommenen Kindern profitieren letztendlich alle Kinder dieser Kindertageseinrichtung.
Quelle: kinder-staerken-sachsen.de
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