Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz in der Fassung vom 30.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung Teil A. Die Begründung wurde gebilligt (Beschluss-Nr. 21/2024/SR).
Der Stadtrat bestimmte die Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über einen Monat und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 5/4, T.v. 5/3 und T.v. 7/8 der Gemarkung Dolgowitz. Das Planverfahren wird im Regelverfahren mit frühzeitiger und Entwurfsbeteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz, bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der Fassung vom 30.04.2024 und der Begründung vom 30.04.2024 werden im Zeitraum
vom 08.07.2024 bis 09.08.2024
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung in der Zeit
vom 08.07.2024 bis 09.08.2024
in der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss, 02708 Löbau während der Dienstzeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planvorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Löbau, den 07.06.2024
Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister
Lageplan mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Übersichtskarte Stadtgebiet
Seite teilen: