Satzungen

  Kindertagesstätten der Stadt Löbau
Betreuungssatzung
  Elternbeitragssatzung
pdf icon Elternbeitragssatzung
  Grundschulbezirke
Übersicht Grundschulbezirke

Entwicklungskonzepte

Entwicklungskonzepte als Ergebnis der Stadtentwicklungsplanung sind informelle Planungen, die neben der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Vorbereitenden Bauleitplanung und Verbindlichen Bauleitplanung in der kommunalen Planungspraxis eine bedeutende Rolle spielen. Sie sind das Ergebnis der planerischen Auseinandersetzung auf verschiedenen räumlichen oder thematischen Ebenen.

Stadtentwicklungskonzept 

Im Stadtentwicklungskonzept (Integriertes Stadtentwicklungskonzept – INSEK, Städtebauliches Entwicklungskonzept – SEKo) werden stadtentwicklungspolitische Zielstellungen formuliert und gesamtstädtische Strategien entwickelt. Es dient der fachübergreifenden Verständigung über stadtentwicklungspolitische Vorhaben, Probleme, Potenziale und Prioritäten und bildet langfristig die Grundlage für stadtentwicklungspolitische Entscheidungen.

ie icon Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) – 01.10.2020

Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept ist langfristige strategische Grundlage der Einzelhandelsentwicklung einer Stadt. Mittels Definition der zentralen Versorgungsbereiche als städtebaulich schutzwürdige Bereiche bzw. als Investitionsvorranggebiete und der zentrenrelevanten Sortimente schafft es die Voraussetzungen, um mit den Mitteln des Bauplanungsrechtes die städtebauliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung vornehmen zu können. Im Einzelhandelskonzept werden auch die Angebots- und Nachfragestrukturen der Wirtschaftsgruppen analysiert und ihre realen Entwicklungsperspektiven im Stadtgebiet prognostiziert.

Einzelhandelskonzept 2020

Verkehrsentwicklungsplan

Der Verkehrsentwicklungsplan als informeller Plan beinhaltet die Erläuterung, Begründung und Bewertung der Entwicklungen unter städtebaulichen, verkehrlichen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten sowie die Formulierung von Zielen, Prioritäten und Randbedingungen für eine stadtverträgliche Verkehrsplanung. Aufbauend auf umfassenden Analysen zum städtischen Verkehrssystem werden im Verkehrsentwicklungsplan verkehrspolitische Zielstellungen formuliert und ein verkehrliches Leitbild formuliert. Es dient letztendlich der Entwicklung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Verkehrssysteme.

Verkehrsentwicklungsplan 2010
Verkehrsentwicklungsplan 1995

Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung als informelle Planung dient als Grundlage, um auf die Beseitigung von Lärmproblemen langfristig und nachhaltig hinzuwirken. Aufbauend auf gesetzlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird mit dem Lärmaktionsplan eine integrierte Betrachtung der Lärmsituation im Bereich der Hauptlärmquellen angestrebt.

Lärmaktionsplan 2024
Lärmaktionsplan 2018 – Abschlussbericht

Rahmenpläne

Rahmenpläne stellen konzeptionelle Planungen für zumeist größere Teilflächen des Stadtgebietes dar und behandeln größere städtebauliche Zusammenhänge. Rahmenpläne sind informelle Planungen, die keine Rechtswirksamkeit außerhalb der Verwaltung entfalten. Sie sind aber für die Verwaltung eine bindende Vorgabe, die in weiteren Planungen, z.B. Bebauungsplänen berücksichtigt werden muss. Diese Planungen dienen dazu, Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und stadtplanerische Prozesse anzustoßen. Dabei reicht die Spannweite von nutzungsspezifischen Untersuchungen bis zu Gestaltungsvorschlägen.

Städtebaulicher Rahmenplan für die Historische Altstadt
"Rahmenplan Innenstadt - Fördergebietskonzept" - Textteil
"Rahmenplan Innenstadt - Fördergebietskonzept" - Gebietsabgrenzung und Anlagen
"Rahmenplan Innenstadt - Fördergebietskonzept" 1.Teilaktualisierung 2015 - Textteil
"Rahmenplan Innenstadt - Fördergebietskonzept" 1.Teilaktualisierung 2015 - Planteil

Studien

Studien sind fachlich fundierte planerische Voruntersuchungen zur Klärung bestimmter oder grundsätzlicher städtebauräumlicher, -gestalterischer oder/und -funktioneller Probleme. Sie dienen so als Basis für die Erarbeitung bzw. Konkretisierung von Aufgabenstellungen für weiterführende Planungen (z.B. Rahmenpläne, Bebauungspläne, Projekte).

Städtebauliche Studie für das Gebiet des vorzeitigen Bebauungsplanes "Ehemalige Offziershochschule"

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem formalen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist das bedeutendste Instrument des Städtebaurechts. Mit ihm können „Baurechte“ erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Der Regelungsinhalt des Bebauungsplans ist in § 9 des Baugesetzbuches abschließend definiert. Festgesetzt werden kann zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb errichtet werden darf. Der Bebauungsplan kann auch regeln, dass überhaupt keine Bebauung möglich ist, weil eine Grünfläche, ein Spielplatz, eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist. Ferner können beispielsweise Aussagen darüber getroffen werden, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Stellung und welche Grundflächen die baulichen Anlagen haben dürfen oder welchen Umfang Grünflächen und Bepflanzungen auf dem Baugrundstück einnehmen müssen. Eine jedem Bebauungsplan beigefügte Begründung hilft nachzuvollziehen, warum die einzelnen Regelungen so getroffen wurden und erläutert die städtebaulichen Zusammenhänge sowie die Umweltauswirkungen des Plans.

Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Bebauungspläne:

Übersicht Bebauungspläne Stadt Löbau
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Äußere Zittauer Straße/Karl-Liebknecht-Straße" - Gebietsabgrenzung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Äußere Zittauer Straße / Karl-Liebknecht-Straße" - Planzeichnung
Bebauungsplan Wohngebiet "Am Ritterberg" - Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan Wohngebiet "Am Ritterberg" - Planzeichnung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Ehemalige Zuckerfabrik" - Gebietsabgrenzung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Ehemalige Zuckerfabrik" - Planzeichnung
Bebauungsplan "Einkaufs- u. Gewerbezentrum Löbau-Süd II" - Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan "Einkaufs- u. Gewerbezentrum Löbau-Süd II" - Planzeichnung
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz" (GIPO I) - Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz" (GIPO I) - Planzeichnung
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz - 2. BA" (GIPO) - Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz - 2. BA" (GIPO) - Planzeichnung
Vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbepark Löbau-West" - Gebietsabgrenzung
Vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbepark Löbau-West" - Planzeichnung
pdf icon
Vorzeitiger Bebauungsplan „Löbau-West B 178“ – Gebietsabgrenzung
pdf icon Vorzeitiger Bebauungsplan „Löbau-West B 178“ – Planzeichnung
Bebauungsplan Wohngebiet "Oppelner Straße" - Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan Wohngebiet "Oppelner Straße" - Planzeichnung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Theaterplatz" - Gebietsabgrenzung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Theaterplatz" - Planzeichnung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Fichtestraße" - Gebietsabgrenzung
Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Fichtestraße" - Planzeichnung
pdf icon Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Äußere Bautzener Straße/Lauchaer Weg" – Gebietsabgrenzung
pdf icon Vorzeitiger Bebauungsplan der Innenentwicklung "Äußere Bautzener Straße/Lauchaer Weg"  – Planzeichnung
  Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Kulturheim" Ebersdorf - Gebietsabgrenzung
Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Kulturheim" Ebersdorf - Planzeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan "Wendisch-Cunnersdorf" - Gebietsabgrenzung
Vorhaben- und Erschließungsplan "Wendisch-Cunnersdorf" - Planzeichnung
  Vorhabensbezogene Pläne
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Lebensmittelmarkt Breitscheidstraße" - Gebietsabgrenzung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Lebensmittelmarkt Breitscheidstraße" - Planzeichnung
pdf icon Vorhabenbezogener Bebauungsplan „EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße“ – Gebietsabgrenzung
pdf icon Vorhabenbezogener Bebauungsplan „EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße“ – Planzeichnung
pdf icon Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“ – Gebietsabgrenzung
pdf icon Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“  – Planzeichnung

sonstige städtebauliche Satzungen

Mit städtebaulichen Satzungen können Bereiche planerisch geordnet werden, in denen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit präzisen Festsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht erforderlich ist. Mit städtebaulichen Satzungen zur Gestaltung können auch gestalterische Vorschriften für einzelne Gebäude oder bestimmte Bereiche festgelegt werden.

nach Baugesetzbuch ...

... Klarstellungssatzungen

Eine Gemeinde kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB durch Satzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Die Abgrenzung des Bebauungszusammenhanges ergibt sich aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung und besitzt deklaratorische Bedeutung. Ziel der Satzung ist die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei der Zuordnung von Grundstücken zum Innen- bzw. Außenbereich.
 
Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Klarstellungssatzungen:
 
Übersichtskarte Klarstellungssatzungen Stadt Löbau
Klarstellungssatzung Carlsbrunn - Gebietsabgrenzung
Klarstellungssatzung Carlsbrunn - Textteil
Klarstellungssatzung Eiserode - Gebietsabgrenzung
Klarstellungssatzung Eiserode - Textteil
Klarstellungssatzung Lautitz - Gebietsabgrenzung
Klarstellungssatzung Lautitz - Textteil
Klarstellungssatzung Löbau - Gebietsabgrenzung
Klarstellungssatzung Oppeln - Gebietsabgrenzung
Klarstellungssatzung Oppeln - Textteil
Klarstellungssatzung Wohla - Gebietsabgrenzung
Klarstellungssatzung Wohla - Textteil

... Ergänzungssatzungen

Eine Gemeinde kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Diese Einbeziehung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und setzt voraus, dass die einbezogenen Flächen durch die baulichen Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind. Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Ergänzungsssatzungen:

Übersichtskarte Ergänzungssatzungen der Stadt Löbau
Ergänzungssatzung Wohlaer Straße - Planzeichnung
Ergänzungssatzung Wohlaer Straße - Begründung
ES Weißenberger Landstraße Satzung
ES Weißenberger Landstraße Planzeichnung
ES Weißenberger Landstraße Begründung
Ergänzungssatzung "An der Hohle"
Ergänzungssatzung Benjamin-Mühle-Straße, Satzungen mit Planzeichnung (Teil A)
Ergänzungssatzung Benjamin-Mühle-Straße, Textliche Festsetzungen (Teil B)
Ergänzungssatzung Benjamin-Mühle-Straße, Begründung
Ergänzungssatzung Altlöbau Oelsaer Straße, Satzung
Ergänzungssatzung Altlöbau Oelsaer Straße, Planzeichnung
Ergänzungssatzung Altlöbau Oelsaer Straße, Begründung
Ergänzungssatzung Trommlerbusch
Ergänzungssatzung Niederviebig
Ergänzungssatzung Rosenhain
Erweiterung der Ergänzungssatzung Rosenhain

 ... Außenbereichssatzungen

Eine Gemeinde kam gemäß § 35 Abs. 6 BauGB durch Satzung für bebaute Gebiete im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, zugunsten des Wohnungsbaus und kleinerer Handwerks-/Gewerbebetriebe bestimmte öffentliche Belange ausschalten, die dem Bauvorhaben ansonsten entgegengehalten werden könnten. Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Außenbereichssatzung:

Übersichtskarte Außenbereichssatzungen Löbau
Außenbereichssatzung Mauschwitz

... Erhaltungssatzungen

Eine Gemeinde kann gemäß § 172 Abs. 1 BauGB in Form einer selbständigen Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder bei städtebaulichen Umstrukturierungen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Durch die Satzung unterliegen Bauvorhaben einer besonderen Prüfung, ob ihre Ausführung mit der schützenswerten Eigenart des Gebietes vereinbar ist.

Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Erhaltungssatzung:

Erhaltungssatzung "Historische Altstadt" - Gebietsabgrenzung
Erhaltungssatzung "Historische Altstadt" - Textteil
Antrag nach §172 BauGB

nach Sächsischer Bauordnung ...

... Gestaltungssatzungen

Die Gemeinde kann für bestimmte Teile des Gemeindegebietes durch Satzung zur Sicherung gestalterischer Qualitäten Vorschriften auf der Grundlage des § 89 der Sächsischen Bauordnung zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen. Diese Satzungen, die auch als örtliche Bauvorschriften bezeichnet werden, bezeichnen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Gestaltungssatzung:

Satzung über die Gestaltung der Innenstadt Löbau - Gebietsabgrenzung
Satzung über die Gestaltung der Innenstadt Löbau - Textteil
Antrag nach §89 SächsBO

... Stellplatzsatzung

In Stellplatzverordnungen bzw. Stellplatzsatzungen ist geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab.

Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Stellplatzsatzung:

Satzung der Stadt Löbau über die Erhebung von Ablösegebühren für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen - Stellplatzsatzung

 

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