Die Sächsische Ehrenamtskarte dient als attraktive Anerkennung, ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern für ihren freiwilligen und unentgeltlichen Einsatz zu danken. Inhaber der Karte erhalten sachsenweit Vergünstigungen, zum Beispiel durch freien oder ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Seit dem Jahr 2019 beteiligt sich auch die Große Kreisstadt Löbau an diesem herausragenden Projekt.
Die Geltungsdauer der Sächsischen Ehrenamtskarte beträgt jeweils drei Jahre und kann in der Abteilung Kinder, Jugend, Vereine beantragt werden. Der Antrag enthält Grundinformationen zum Antragsteller und zum ehrenamtlichen Engagement des Bewerbers. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung. Jede Löbauerin und jeder Löbauer der mindestens 14 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr ehrenamtlich tätig ist kann die Ehrenamtskarte beantragen. Wird die Beantragung durch die Stadt Löbau bestätigt, erhält der Bürger eine personalisierte Karte mit kurzer Danksagung.
Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt aktuell vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 (4. Auflage). Um die Sächsische Ehrenamtskarte zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Als Jugendleiter können Sie die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten. Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:
Ansprechpartnerin Stadtverwaltung Löbau
Abteilung Kinder, Jugend, Vereine | Frau Altmann
Tel.: 03585 450-252 | E-Mail: alina.altmann@loebau.de
![]() |
Antrag Sächsische Ehrenamtskarte |
Weitere Informationen zur Sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie hier.
Seite teilen: