Information aus dem Standesamt

19. Juli 2022

Urkundenanforderung Standesamt Löbau

Allgemeine Informationen:

Aus den Personenstandsregistern werden Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt, sowie mehrsprachige Auszüge, beglaubigte Abschriften und Auskünfte erteilt. Urkundenerteilungen und Auskünfte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.

Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:

- im Geburtenregister: 110 Jahre
- im Eheregister: 80 Jahre
- im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- im Sterberegister: 30 Jahre

Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Löbau.

Antragsform:

Personenstandsurkunden können schriftlich per Post beantragt werden.

Anforderungen per Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.

Der mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehenen Anforderung fügen Sie bitte eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- bzw. Seriennummer kann auf der Kopie durch Schwärzen unkenntlich gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen betragen kann.

Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, denn damit werden Bearbeitungskapazitäten gebunden, die wir in Ihrem Interesse vorrangig zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen möchten.

Die Urkundenzustellung erfolgt ausschließlich postalisch durch das Standesamt Löbau.

Gebühren:

- Urkunden und Abschriften 15,00 Euro
- jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 Euro
- Auskunft aus einem Personenstandsregister 15,00 Euro
- Auskunft aus einer Sammelakte 25,00 Euro
- Suche eines Registers oder Vorganges ohne die erforderlichen Angaben je angefangene halbe Stunde 30,00 Euro

Bei schriftlichen Anträgen erhalten Sie zuerst einen entsprechenden Gebührenbescheid bevorzugt per E-Mail. Die gewünschte Auskunft oder Urkunde wird Ihnen nach Zahlungseingang bei der Stadt Löbau zugesandt. Die Bearbeitung von Anfragen zu Ahnenforschungen kann derzeit bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.

Formulare:

- Antrag einer Urkunde aus dem Geburtenregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Eheregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Sterberegister

Rechtsgrundlage:

- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 57 PStG – Eheurkunde
- § 59 PStG – Geburtsurkunde
- § 60 PStG – Sterbeurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht - Gebühren

Hinweise:

- In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.
- Diese Firmen stehen mit unserer Verwaltung in keinerlei Verbindung.
- Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
- Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen. 

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