Information aus dem Meldeamt

28. April 2025

Direktversand ab 01.05.2025 von Personalausweis, Reisepass und eID-Karte möglich


14. April 2025

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 wird hinsichtlich der Regelungen zum digitalen Lichtbild am 01.05.2025 in Kraft treten. Das bedeutet, dass bei der Antragsstellung von Personalausweisen, Reisepässen, eID-Karten für Unionsbürger und vorläufigen Ausweisen ab dem 01.05.2025 nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig ist.

Die Lichtbilder werden entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erstellt oder weiterhin bei Fotografen und Dienstleistern, welcher das Lichtbild auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Meldebehörde übermittelt.

Beim Fotostudio ihrer Wahl erhalten Sie dann einen Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes) den Sie zur Antragsstellung mit ins Meldeamt bringen müssen.

Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie unter folgendem Link:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Für die Erstellung der Lichtbilder im Einwohnermeldeamt entsteht eine Gebühr von 6,00 €.

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