6. April 2023
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2021
Der Beteiligungsbericht 2021 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2021. Der Beteiligungsbericht 2021 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 04.04.2023.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO ist der Beteiligungsbericht 2021 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in der
Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen
Technisches Rathaus Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss
während der Sprechzeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 6.04.2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
10. März 2023
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2020
Der Beteiligungsbericht 2020 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2020. Der Beteiligungsbericht 2020 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 02.03.2023.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO ist der Beteiligungsbericht 2020 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in der
Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen
Technisches Rathaus Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss
während der Sprechzeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 10.03.2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
17. Januar 2023
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2019
Der Beteiligungsbericht 2019 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2019. Der Beteiligungsbericht 2019 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 01.12.2022.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO, ist der Beteiligungsbericht 2019 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in der
Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen
Technisches Rathaus Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss
während der Sprechzeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 16.01.2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
7. Mai 2021
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2018
Der Beteiligungsbericht 2018 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2018. Der Beteiligungsbericht 2018 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 06.05.2021.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO ist der Beteiligungsbericht 2018 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in
der Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss, mit vorheriger telefonischer Anmeldung (03585 450201)
während der Sprechzeiten Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.Loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung
zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 07.05.2021
Guido Storch
Hauptamtsleiter als Verhinderungsvertreter des Oberbürgermeisters
(gem. § 54 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 13 Abs. 2 Hauptsatzung der Goßen Kreisstadt Löbau)
Dank Sponsoring - neues Fahrzeug für das Bauamt der Stadt Löbau mit der Idee „Fahrzeug zum Nulltarif“ ermöglicht die Firma MOBIL Sportvereinen, karitativen Institutionen, Kirchen und auch Gemeinden die freie Verfügbarkeit eines Fahrzeuges für mehrere Jahre.
Die Stadt Löbau konnte dank eines solchen Sponsorings im Januar 2023 ein neues Fahrzeug für das Bauamt erhalten. Die Stadtverwaltung hat kürzlich die Einführung des kommunalen Energiemanagements beschlossen. Energieverbrauchssenkung verbunden mit einer deutlichen Umweltentlastung und natürlich einer Kostenreduzierung stehen im Mittelpunkt dieser Aufgabenstellung. Auch für die Umsetzung dieser aktuell besonders wichtigen Maßnahmen kann das Fahrzeug genutzt werden.
Realisiert durch die Firma Mobil und durch die Unterstützung von Unternehmen aus der Region und der Stadt Löbau, die mit einer Werbefläche auf dem Fahrzeug ihr Engagement zum Ausdruck bringen, können mit dem Fahrzeug vielfältige Aufgaben in der Stadt Löbau unterstützt werden.
Deshalb danken wir allen beteiligten Firmen, welche mit Ihrer Werbung dazu beitragen, dass ein neues Fahrzeug für uns kostenlos den städtischen Fuhrpark bereichert.
Sie werden wiederum für die kommenden Jahre bei den Fahrten im Stadtgebiet und der Umgebung immer als Werbepartner präsent sein.
5. Dezember 2022
Öffentlicher Hinweis
Im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28.Juli 1961; zuletzt geändert am 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)), Reg.-Nr. 1194-2022, steht das in der Anlage näher beschriebene Grundstück zur Disposition.
19. Juli 2022
Urkundenanforderung Standesamt Löbau
Allgemeine Informationen:
Aus den Personenstandsregistern werden Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt, sowie mehrsprachige Auszüge, beglaubigte Abschriften und Auskünfte erteilt. Urkundenerteilungen und Auskünfte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:
- im Geburtenregister: 110 Jahre
- im Eheregister: 80 Jahre
- im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- im Sterberegister: 30 Jahre
Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Löbau.
Antragsform:
Personenstandsurkunden können schriftlich per Post beantragt werden.
Anforderungen per Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
Der mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehenen Anforderung fügen Sie bitte eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- bzw. Seriennummer kann auf der Kopie durch Schwärzen unkenntlich gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen betragen kann.
Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, denn damit werden Bearbeitungskapazitäten gebunden, die wir in Ihrem Interesse vorrangig zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen möchten.
Die Urkundenzustellung erfolgt ausschließlich postalisch durch das Standesamt Löbau.
Gebühren:
- Urkunden und Abschriften 15,00 Euro
- jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 Euro
- Auskunft aus einem Personenstandsregister 15,00 Euro
- Auskunft aus einer Sammelakte 25,00 Euro
- Suche eines Registers oder Vorganges ohne die erforderlichen Angaben je angefangene halbe Stunde 30,00 Euro
Bei schriftlichen Anträgen erhalten Sie zuerst einen entsprechenden Gebührenbescheid bevorzugt per E-Mail. Die gewünschte Auskunft oder Urkunde wird Ihnen nach Zahlungseingang bei der Stadt Löbau zugesandt. Die Bearbeitung von Anfragen zu Ahnenforschungen kann derzeit bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Formulare:
- Antrag einer Urkunde aus dem Geburtenregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Eheregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Sterberegister
Rechtsgrundlage:
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 57 PStG – Eheurkunde
- § 59 PStG – Geburtsurkunde
- § 60 PStG – Sterbeurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht - Gebühren
Hinweise:
- In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.
- Diese Firmen stehen mit unserer Verwaltung in keinerlei Verbindung.
- Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
- Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.
19. Mai 2022
Widmung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbestandsverzeichnis)
Wer Auskunft über die Öffentlichkeit von Straßen, Wegen und Plätzen erhalten möchte, kann diese im Bauamt erhalten. Die Anfrage kann schriftlich, telefonisch unter der 03585 450412 oder auch persönlich im Technischen Rathaus (Einsichtnahme in das Straßenbestandsverzeichnis) vorgenommen werden.
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