10. März 2023
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2020
Der Beteiligungsbericht 2020 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2020. Der Beteiligungsbericht 2020 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 02.03.2023.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO ist der Beteiligungsbericht 2020 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in der
Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen
Technisches Rathaus Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss
während der Sprechzeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 10.03.2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
Dank Sponsoring - neues Fahrzeug für das Bauamt der Stadt Löbau mit der Idee „Fahrzeug zum Nulltarif“ ermöglicht die Firma MOBIL Sportvereinen, karitativen Institutionen, Kirchen und auch Gemeinden die freie Verfügbarkeit eines Fahrzeuges für mehrere Jahre.
Die Stadt Löbau konnte dank eines solchen Sponsorings im Januar 2023 ein neues Fahrzeug für das Bauamt erhalten. Die Stadtverwaltung hat kürzlich die Einführung des kommunalen Energiemanagements beschlossen. Energieverbrauchssenkung verbunden mit einer deutlichen Umweltentlastung und natürlich einer Kostenreduzierung stehen im Mittelpunkt dieser Aufgabenstellung. Auch für die Umsetzung dieser aktuell besonders wichtigen Maßnahmen kann das Fahrzeug genutzt werden.
Realisiert durch die Firma Mobil und durch die Unterstützung von Unternehmen aus der Region und der Stadt Löbau, die mit einer Werbefläche auf dem Fahrzeug ihr Engagement zum Ausdruck bringen, können mit dem Fahrzeug vielfältige Aufgaben in der Stadt Löbau unterstützt werden.
Deshalb danken wir allen beteiligten Firmen, welche mit Ihrer Werbung dazu beitragen, dass ein neues Fahrzeug für uns kostenlos den städtischen Fuhrpark bereichert.
Sie werden wiederum für die kommenden Jahre bei den Fahrten im Stadtgebiet und der Umgebung immer als Werbepartner präsent sein.
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau über die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit ehrenamtliche Schöffen sowie Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Löbau Frauen und Männer, die am Amtsgericht Zittau oder am Landgericht Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Löbauer Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz schlagen doppelt so viele Kandidaten und Kandidatinnen vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Zittau in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Diese Personen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die mit Hauptwohnung in Löbau oder einem Ortsteil gemeldet sind sowie am Stichtag 01.01.2024 mindestens das 25., jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugs-beamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Als Bewerber um ein Schöffenamt muss man über keine juristischen Vorkenntnisse verfügen. Vielmehr bilden gesunder Menschenverstand, objektives Urteilsvermögen, Lebenserfahrung, soziale Kompetenz (d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können) und Kenntnisse des alltäglichen Lebens in unserer Gesellschaft eine gute Basis für die Ausübung dieses Ehrenamts. Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, geistige Beweglichkeit, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie gesundheitliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil (gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch) haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe bzw. Schöffin in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ausüben möchten, können sich bis zum 31. März 2023 persönlich bei der Stadtverwaltung Löbau, Altmarkt 1, Abt. Personalverwaltung, Zimmer R 1.09, telefonisch unter 03585 450 118 oder per E-Mail an wahlen@loebau.de melden. Bewerbungsformulare können auch von der Internetseite www.loebau.de heruntergeladen werden.
Interessierte um das Jugendschöffenamt richten ihre Anfragen bzw. Bewerbungen bitte an das Jugendamt beim Landkreis Görlitz.
Löbau, 18. Januar 2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
Hier gelangen Sie zum Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste
17. Januar 2023
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2019
Der Beteiligungsbericht 2019 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2019. Der Beteiligungsbericht 2019 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 01.12.2022.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO, ist der Beteiligungsbericht 2019 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in der
Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen
Technisches Rathaus Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss
während der Sprechzeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 16.01.2023
Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister
5. Dezember 2022
Öffentlicher Hinweis
Im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28.Juli 1961; zuletzt geändert am 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)), Reg.-Nr. 1194-2022, steht das in der Anlage näher beschriebene Grundstück zur Disposition.
19. Juli 2022
Urkundenanforderung Standesamt Löbau
Allgemeine Informationen:
Aus den Personenstandsregistern werden Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt, sowie mehrsprachige Auszüge, beglaubigte Abschriften und Auskünfte erteilt. Urkundenerteilungen und Auskünfte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:
- im Geburtenregister: 110 Jahre
- im Eheregister: 80 Jahre
- im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- im Sterberegister: 30 Jahre
Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Löbau.
Antragsform:
Personenstandsurkunden können schriftlich per Post beantragt werden.
Anforderungen per Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
Der mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehenen Anforderung fügen Sie bitte eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- bzw. Seriennummer kann auf der Kopie durch Schwärzen unkenntlich gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen betragen kann.
Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, denn damit werden Bearbeitungskapazitäten gebunden, die wir in Ihrem Interesse vorrangig zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen möchten.
Die Urkundenzustellung erfolgt ausschließlich postalisch durch das Standesamt Löbau.
Gebühren:
- Urkunden und Abschriften 15,00 Euro
- jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 Euro
- Auskunft aus einem Personenstandsregister 15,00 Euro
- Auskunft aus einer Sammelakte 25,00 Euro
- Suche eines Registers oder Vorganges ohne die erforderlichen Angaben je angefangene halbe Stunde 30,00 Euro
Bei schriftlichen Anträgen erhalten Sie zuerst einen entsprechenden Gebührenbescheid bevorzugt per E-Mail. Die gewünschte Auskunft oder Urkunde wird Ihnen nach Zahlungseingang bei der Stadt Löbau zugesandt. Die Bearbeitung von Anfragen zu Ahnenforschungen kann derzeit bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Formulare:
- Antrag einer Urkunde aus dem Geburtenregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Eheregister
- Antrag einer Urkunde aus dem Sterberegister
Rechtsgrundlage:
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 57 PStG – Eheurkunde
- § 59 PStG – Geburtsurkunde
- § 60 PStG – Sterbeurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht - Gebühren
Hinweise:
- In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.
- Diese Firmen stehen mit unserer Verwaltung in keinerlei Verbindung.
- Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
- Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.
19. Mai 2022
Widmung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbestandsverzeichnis)
Wer Auskunft über die Öffentlichkeit von Straßen, Wegen und Plätzen erhalten möchte, kann diese im Bauamt erhalten. Die Anfrage kann schriftlich, telefonisch unter der 03585 450412 oder auch persönlich im Technischen Rathaus (Einsichtnahme in das Straßenbestandsverzeichnis) vorgenommen werden.
7. Mai 2021
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Löbau
Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2018
Der Beteiligungsbericht 2018 gibt Auskunft über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Großen Kreisstadt Löbau sowie über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden und einem wirtschaftlichen Verein und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2018. Der Beteiligungsbericht 2018 stand als Informationsvorlage auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 06.05.2021.
Entsprechend § 99 (4) SächsGemO ist der Beteiligungsbericht 2018 der Großen Kreisstadt Löbau ab sofort in
der Stadtverwaltung Löbau, Fachamt Finanzen, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 3. Obergeschoss, mit vorheriger telefonischer Anmeldung (03585 450201)
während der Sprechzeiten Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
auf der Homepage der Großen Kreisstadt Löbau www.Loebau.de unter Bürgerservice & Verwaltung/Beteiligung & Information/Bürgerbeteiligung
zur Einsichtnahme verfügbar.
Löbau, 07.05.2021
Guido Storch
Hauptamtsleiter als Verhinderungsvertreter des Oberbürgermeisters
(gem. § 54 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 13 Abs. 2 Hauptsatzung der Goßen Kreisstadt Löbau)
10. März 2021
Medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Jährlich wird im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Europa beurteilen zu können, sind international vergleichbare Daten zu Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Einkommen und Gesundheit unverzichtbar. Das Mikrozensus-Fragenprogramm in 2021 enthält daher neben Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung auch Fragen des Zusatzprogramms zum Gesundheitszustand.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragten können sich entweder telefonisch von geschulten Erhebungsbeauftragten befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Auskunft erteilt: Stefan Meller, Tel.: 03578 - 33-2110
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