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Artikel Sächsische Zeitung

10. März 2023

„Wut auf Denkmalbehörde“ – Artikel Sächsische Zeitung

Kürzlich war in der Regionalpresse zu lesen, die Stadt Löbau hege „Wut“ über die Arbeitsweise der Denkmalbehörde bei diversen Bauangelegenheiten im Stadtgebiet. Im Anschluss gab es einen weiteren Artikel, der einen interessierten Bürger zu Wort kommen ließ, der nicht in Löbau wohnt. Die Zusammenhänge glaubte er durch die Medienberichte zu kennen. Damit der eigenartige Eindruck sich nicht verfestigt oder noch mehr selbsternannte Fachleute mit Äußerungen glänzen, sei an dieser Stelle der Sachstand dargestellt:

Mit Worten wie „Wut“ o. ä. sollte man eher vorsichtig agieren, suggerieren diese doch einen fortgeschrittenen Zustand der Uneinigkeit, was vorliegend nicht der Fall ist. Warum dies eine gelungene Überschrift sein soll, erschließt sich niemandem und kann nur mit dem Wunsch nach Steigerung der Zeitungsauflage zu tun haben. Tatsächlich sind die Meinungen der Stadt und anderer verfahrensbeteiligter Ämter nicht immer konform. Hier handelt es sich jedoch nicht um Wut, sondern um eine andere Sicht auf die Dinge, also um eine Meinungsverschiedenheit.

Im Großteil der strittigen Fälle, die es regelmäßig in Bauverfahren gibt, besteht die Möglichkeit einer Einigung, wenn der Bauherr, die Stadtverwaltung und, wie hier, die Denkmalbehörde ihre jeweiligen Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume nutzen.

Schon vieles konnte auf einen guten Weg gebracht und umgesetzt werden. Im Fall der geforderten Erhaltung der Fassade und des Daches des ehemaligen Gasthofes „Lamm“ an der Äußeren Bautzener Straße sollte man jedoch schon sehr viel Phantasie aufbringen, um die Forderungen des Denkmalamtes, die nun tatsächlich baulich umgesetzt werden, nachvollziehen zu können. Durch das Bauvorhaben des Einzelhändlers wird schließlich ein ganzer innerstädtischer baulicher Missstand behoben, wenn man sich an die bis vor kurzem vorhandenen ruinösen Gebäude erinnert. Es ist buchstäblich ein Glücksfall für das Stadtgebiet, dass der Investor sich unbeirrt zeigte und die Umsetzung trotzdem anging. Eine Verwendung gibt es für die verbleibende theaterkulissenähnliche Fassade nicht, da ein Funktionsbau dahinter komplett eigenständig funktionieren und zudem noch als Befestigungsanker dienen wird. Also Denkmalschutz als Show-Objekt?

Wie dem auch sei und wer auch immer sich fachmännisch äußern möchte, der vorliegende Fall mag ein wenig grotesk wirken, eine generelle Ablehnung der Stadt gegenüber Vorgaben des Denkmalschutzes kann man daraus nicht ableiten, schon gar nicht mit Worten wie „Wut“.

Die Stadt wird auch weiterhin im fruchtbaren Ringen, im Zweifel auch im Dissens, an bestmöglichen Lösungen kollegial mitwirken. Alles andere sind Zeitungsenten.

Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister

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