28. Januar 2021
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Novembersitzung 2020 beschlossen, für die Monate November und Dezember 2020 die Erhebung von Parkgebühren im gesamten Löbauer Stadtzentrum auszusetzen. Nach dreiwöchiger Testphase ist der Beschluss eingeschränkt worden. Parken ist seitdem überwiegend ohne Gebühren, aber zeitlich begrenzt für zwei Stunden möglich.
Ab Sonnabend, den 30. Januar 2021 verliert der Beschluss seine Gültigkeit, die Sonderregelungen entfallen und die vorher gültige Parkgebührenverordnung der Großen Kreisstadt Löbau mit Ausfertigung vom 8. April 2011 tritt wieder in Kraft. Demnach werden für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Großen Kreisstadt Löbau Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes sind damit betraut, Beschilderungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Da die Aufgaben des Winterdienstes Priorität haben, kann es hier zu leichten Verzögerungen kommen.
Der Beschluss zur Aussetzung der Parkgebühren ist auf Antrag der Fraktion Bürgerliste gefasst worden und sollte dazu beitragen, den städtischen Innenstadthandel sowie Gastronomiebetriebe trotz vorherrschender Corona-Pandemie in der Vorweihnachtszeit zu unterstützen.
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