20. Januar 2021
Liebe Eltern,
nach Beschluss der Sächsischen Landesregierung müssen Elternbeiträge ab dem 14. Dezember 2020 nur entrichtet werden, sofern eine Notbetreuung in Anspruch genommen worden ist.
Der Beschluss hat zur Folge, dass die Abrechnung der Elternbeiträge für die Notbetreuung ab jenem Datum tageweise erfolgt. Gruppen- und Getränkebeiträge werden vorerst komplett erlassen. Bereits bezahlte Beiträge werden mit zukünftigen Fälligkeiten verrechnet. Zudem werden vorerst keine weiteren Elternbeiträge gebucht, ebenso keine Mahnungen verschickt. Sie werden darum gebeten, entsprechende Daueraufträge auszusetzen.
Die nächste Fälligkeit der Elternbeiträge einschließlich einer Übersicht über die Verrechnung mit einem möglichen Guthaben geht Ihnen umgehend nach Ende der Notbetreuung zu.
Diese Regelung gilt für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Löbau, der Gemeinde Großschweidnitz, der Gemeinde Lawalde und der Gemeinde Rosenbach.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Stadtverwaltung Löbau | Tel.: 03585 450-250 | E-Mail: kinder@loebau.de
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