8. April 2026
Sächsische Landesbeauftragte bietet Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in Löbau an
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur lädt am 16.04.2026 von 09:00 bis 16:00 Uhr zur Bürgersprechstunde nach Löbau ein. Die Beratung findet im Stadthaus der Stadtverwaltung Löbau (Altmarkt 17, 02708 Löbau) im „Kleinen Beratungsraum“ statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Unrecht und die daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen informieren. Vor Ort berät Maximilian Heidrich. Er erläutert die Reha-Gesetze, den Sächsischen Härtefallfonds für SED-Opfer und beantwortet Fragen zur „Opferrente“, der Zuwendung für ehemalige politi-sche Häftlinge und Betroffene von rechtsstaatswidriger Unterbringung in Heimen, Jugend-werkhöfen und Venerologischen Stationen der DDR. Ein wichtiges Thema werden die Verbesserungen und Erleichterungen für Betroffene durch die Gesetzesnovellierung von 2025 und die Einführung des Bundeshärtefallfonds sein. Gemeinsam mit den Ratsuchenden prüft unser Berater, ob die Voraussetzungen zum Stellen von Anträgen vorliegen und hilft beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten zu stellen, wofür ein gültiges Personaldokument benötigt wird. Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs Dresden beraten zu sämtlichen Fragen der Akteneinsicht.
Für die Beratung ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Unser Berater ist an dem Tag auch telefonisch unter 03585 – 450467 erreichbar.
Hintergrund: In der DDR wurden hunderttausende Menschen aus politischen Gründen verfolgt und leiden mitunter bis heute unter den Folgen. Für diese Betroffenen gibt es Rehabilitierungsgesetze, die den Weg eröffnen, rechtsstaatswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. 2025 traten weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen in Kraft. So ist etwa der Nachweis der Bedürftigkeit weggefallen, um die „Opferrente“ zu erhalten. Weitere Verbesserungen betreffen beruflich Verfolgte, Zwangsausgesiedelte aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Im November 2025 trat die Richtlinie zum bundesweiten Härtefallfonds in Kraft.