Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Zensus im Überblick

Wofür ist der Zensus gut?

Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Auswirkungen, wurde der geplante Zensusstichtag um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entwickeln derzeit Maßnahmen zur pandemiegerechten Durchführung der Personenerhebungen.

Das Besondere an den Zensusergebnissen ist, dass sie flächendeckend sehr kleinräumige Auswertungen ermöglichen. Damit liefern sie u. a. Bund und Ländern, Kreisen und Kommunen aussagekräftige Planungsdaten. Die Ergebnisse stehen allen Interessenten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung oder auch Privatpersonen zur Verfügung. 

Wie funktioniert der Zensus?

Registergestützter Zensus

Wie schon beim Zensus 2011 wird auch der nächste Zensus registergestützt durchgeführt. Das heißt, dass auch diesmal ein Verfahren zum Einsatz kommt, welches auf bereits vorhandene Daten zurückgreift. Insbesondere werden die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt. Eine reine Auszählung der Melderegister zur Einwohnerzahlermittlung ist allerdings nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind.

Für die Pflege der Melderegister sind die Gemeinden auf zeitnahe Meldungen der Bürger angewiesen. Da diese Informationen nicht immer pünktlich oder überhaupt erfolgen, sind manche Personen nicht an ihrem Wohnort gemeldet, andere stehen im Register, sind aber umgezogen oder bereits verstorben.

Aus diesem Grund sieht der Zensus 2022 eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen vor, mit denen das Ergebnis der Melderegisterauszählung statistisch korrigiert wird. Dabei handelt es sich um eine Bereinigung der Registerdaten durch eine Mehrfachfallprüfung und verschiedenen, sogenannten primärstatistischen Korrekturen der Registerdaten.

Ermittlung der Einwohnerzahl:

Aufbereitung der Melderegisterdaten

Um die amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln, werden als Grundlage bereits vorhandene Daten aus den Melderegistern genutzt. Zum geplanten Zensusstichtag übermitteln alle Gemeinden die benötigten Melderegisterdaten an die amtliche Statistik. Drei Monate später erfolgt dann eine weitere Übermittlung der Registerdaten um sicherzustellen, dass alle Einwohner berücksichtigt werden, die sich beispielsweise erst kurz nach dem Stichtag in der Gemeinde angemeldet haben.

Nach der unter strengen Datenschutzvorgaben durchgeführten Zusammenführung der Melderegisterlieferungen aus allen Gemeinden wird in diesem Datenbestand eine sogenannte Mehrfachfallprüfung durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass jede Person nur ein einziges Mal mit einer alleinigen Wohnung oder einer Hauptwohnung im bundesweiten Personenbestand existiert.

Eine weitere statistische Korrektur der Melderegister erfolgt durch die direkte Befragung eines Teils der Bevölkerung. Zu diesen sogenannten primärstatistischen Erhebungen gehören die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie die Vollerhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Bei diesen Erhebungen wird die Situation vor Ort festgestellt und anschließend nach der Datenaufbereitung mit den Daten der Melderegister verglichen. Dabei werden Über- und Untererfassungen der Register identifiziert, also Personen die an Anschriften gemeldet sind, aber nicht dort wohnen sowie Personen, die an Anschriften wohnen ohne dort gemeldet zu sein. Im Ergebnis wird aus diesen Informationen die amtliche Einwohnerzahl festgestellt.

Nach Abschluss der Erhebungen und Aufbereitungen werden den Gemeinden die festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen und die Anzahl der festgestellten Abweichungen vom Melderegister mitgeteilt. Durch das sogenannte Rückspielverbot wird sichergestellt, dass die Gemeinden keine Informationen zur Identifikation von Personen erhalten, die zu den Abweichungen im Melderegister beitragen.

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Im Rahmen der Haushaltebefragung wird ein Teil der Bevölkerung befragt. Es wird eine Stichprobe von Anschriften gezogen, an denen alle dort lebenden Personen ermittelt und befragt werden. Das Ergebnis dieser Stichprobe wird dann auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgt auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Es werden alle zum Stichtag an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen ermittelt und befragt.

Die Erhebung wird von Erhebungsstellen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten durchgeführt.

Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist, aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten, von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Melderegistern auszugehen. Aus diesem Grund findet in diesen Einrichtungen eine Vollerhebung statt, bei der alle Bewohner ermittelt und befragt werden. Auch hier werden die Ergebnisse vor Ort nach Aufbereitung mit den Daten aus dem Melderegister verglichen.

Gebäude- und Wohnungszählung

Zum Stichtag werden alle Gebäude mit Wohnraum vollständig und aktuell erfasst. Da in Deutschland keine flächendeckenden Register mit Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen existieren, muss beim registergestützten Zensus eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt werden. Dies ist die umfangreichste Erhebung beim Zensus 2022. In Sachsen werden voraussichtlich rund 900 000 Gebäudeeigentümer postalisch befragt. Unter anderem werden Fragen zu Gebäudeart, Baujahr, Fläche der Wohnung, Anzahl der Räume, Ausstattung und Nutzungsart der Wohnung gestellt.

Was ist neu am Zensus 2022

Eine Änderung gegenüber dem vergangenen Zensus im Jahr 2011 ist die Fokussierung auf eine elektronische Auskunft über das Internet. Damit soll eine Steigerung der Datenqualität sowie eine Beschleunigung der Folgeprozesse erreicht werden.  Papierfragebogen sollen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

Die Haushaltebefragung wird 2022 in allen Gemeinden durchgeführt. Beim Zensus 2011 fand diese Erhebung nur in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern statt. In kleineren Gemeinden gab es damals ein alternatives Bereinigungsverfahren. Durch die Ausweitung der Stichprobe ist für den Zensus 2022 ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Einwohnerzahlermittlung, unabhängig von der Gemeindegröße, gewährleistet.

Bei der Haushaltebefragung fallen im Vergleich zum Zensus 2011 die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft sowie die freiwillige Frage nach dem Glaubensbekenntnis weg. Informationen zur Religion werden im Zensus 2022 ausschließlich aus den Melderegistern gewonnen.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden gegenüber 2011 zusätzlich die Merkmale überwiegender Energieträger für die Heizung des Gebäudes, die Nettokaltmiete, Leerstandsdauer und Leerstandsgrund erfragt.

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