6. Februar 2021
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 mit Beschluss 29/2020/SR den Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Großen Kreisstadt Löbau gemäß § 88 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) einschließlich der nach § 104 SächsGemO durchgeführten örtlichen Prüfung festgestellt. Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers wurde zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung der Beschlussfassung vom 03.12.2020 wird zur Einsichtnahme gemäß § 88 c Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 06.02.2021 bis 28.02.2021 unter www.loebau.de/bürgerservice-und-verwaltung/beteiligung-und-information elektronisch zur Verfügung gestellt. Aufgrund der derzeitigen epidemischen Lage erfolgt keine Auslegung in den Diensträumen der Stadtverwaltung.
Löbau, 4.12.2020
Buchholz, Oberbürgermeister
Hier gelangen Sie zur Übersicht des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
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