Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema "Coronavirus".
Freistaat Sachen
Informationen des Freistaates Sachsen
Fragen & Antworten des Freistaates Sachsen
Landkreis Görlitz
Informationen des Landkreises Görlitz
Robert-Koch-Institut (RKI)
Die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen.
07. Dezember 2021
Wir möchten auf nachfolgende Einschränkungen im Besucherverkehr nochmals hinweisen:
Einschränkung des Besucherverkehrs:
Aufgrund der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 und stark ansteigenden Corona-Zahlen kann es zu Einschränkungen der Sprechzeiten kommen. Diese werden auf der Homepage der Stadt Löbau laufend aktualisiert.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei persönlichen Vorsprachen die Hygienevorschriften beachtet werden müssen. Dazu zählen unter anderem das Einhalten des Abstandes sowie das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung.
Bitte suchen Sie Ämter und Einrichtungen möglichst nicht persönlich auf, wenn die Klärung ihres Anliegens auch auf telefonischem Wege bzw. per E-Mail möglich ist.
Wenn Sie Krankheitssymptome aufweisen, sollten die Ämter der Stadtverwaltung generell nicht persönlich aufgesucht werden.
3G-Pflicht:
Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 gilt zudem bis auf weiteres die 3G-Regelung im Rahmen des eingeschränkten Besucherverkehrs. Das bedeutet, dass das Rathaus und sonstige städtische Liegenschaften grundsätzlich nur von Besucherinnen und Besuchern betreten werden dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis ist auf Verlangen der Bediensteten der Stadtverwaltung vorzulegen.
6. Oktober 2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am 3. Oktober 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Ab Dienstag den 5. Oktober 2021 gelten damit die weitergehenden Regelungen nach § 7 und § 10 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 21. September 2021, die eine Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 voraussetzen.
Hier können Sie die vollständige Bekanntmachung finden: Bekanntmachungen des Landkreises Görlitz
9. September 2021
Die Sieben-Tage-lnzidenz von 10 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am 6. September 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Das hat das Landratsamt des Landkreises Görlitz gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 Sächsische Corona-SchutzVerordnung (SächsCoronaSchVO) vom 24. August 2021 und § 6 Abs. 3 SächsCoronaSchVO bekanntgegeben.
Das Überschreiten der vorgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz hat zur Folge, dass u.a. in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten und Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt, eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes besteht.
Diese Regelung findet ab sofort und bis auf Widerruf auch in den Verwaltungsgebäuden und nachgeordneten Einrichtungen der Stadtverwaltung Löbau Anwendung. Alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung werden darum gebeten, bei Betreten der Verwaltungsgebäude einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Hinweise sind an den entsprechenden Gebäudeeingängen sowie in den Gebäuden selbst angebracht.
14. Juni 2021
Mit Inkrafttreten der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung wird die Stadtverwaltung Löbau ab dem 14. Juni 2021 die Verwaltungsgebäude sowie die Tourist-Information zu den üblichen Sprechzeiten wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Für den Besuch des Standesamtes bleibt allerdings bis auf weiteres die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung bestehen. Ab 9. August 2021 ist eine vorherige Terminvergabe in der Meldestelle nicht mehr notwendig.
11. Juni 2021
Durch die Corona-Pandemie blieb auch die Stadtverwaltung Löbau für den Publikumsverkehr längere Zeit geschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren jedoch zu den üblichen Sprechzeiten in dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten auf dem telefonischen Weg sowie über den elektronischen Postweg (E-Mail) immer erreichbar.
Mit Inkrafttreten der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung wird die Stadtverwaltung Löbau ab dem 14. Juni 2021 die Verwaltungsgebäude sowie die Tourist-Information zu den üblichen Sprechzeiten wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Für den Besuch des Meldeamtes und des Standesamtes bleibt allerdings bis auf weiteres die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung bestehen.
Die telefonische Terminabsprache ist über folgende Telefonnummern möglich:
Trotz der Öffnung wird weiterhin empfohlen, auch in anderen Fachabteilungen eine vorherige Terminvereinbarung zu realisieren, um unnötige Menschenansammlungen zu vermeiden.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sogenannte OP-Maske) oder FFP2-Maske oder vergleichbarer Atemschutzmaske in den Verwaltungsgebäuden und zur Erhebung von Kontaktdaten besteht bis auf weiteres fort.
27. Mai 2021
Verwaltung verlängert Aussetzen des Publikumsverkehrs
Die Stadtverwaltung Löbau bleibt für den Publikumsverkehr bis zum 11. Juni 2021 geschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch zu den üblichen Sprechzeiten in dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten auf dem telefonischen Weg sowie über den elektronischen Postweg (E-Mail) erreichbar.
Der Zugang zu Auslegungen im Rathaus am Altmarkt sowie zu Ortsüblichen Bekanntmachungen an den Verkündungstafeln ist über den Eingang am Rathaus möglich.
Bürgerinnen und Bürger finden alle Kontaktdaten auf der städtischen Internetseite www.loebau.de oder werden nach Wählen der zentralen Telefonnummer 03585 450-0 zu den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermittelt.
Mit der weiteren Aussetzung des Publikumsverkehrs bei der Stadtverwaltung Löbau soll ein Beitrag zur Senkung der Corona-Infektionszahlen geleistet werden.
Wichtige Information für Ihren Besuch im Standesamt
Ein persönliches Vorsprechen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter 03585 450-330, 03585 450-331 oder 03585 450-333 an.
Wichtige Information für Ihren Besuch in der Meldebehörde
Ein persönliches Vorsprechen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter 03585 450-332 oder 03585 450-335 an.
12. April 2021
In Kooperation zwischen der Alten Apotheke Löbau und der Stadt Löbau wurde ein Testzentrum in der Ladenpassage Breitscheidstraße 2, Lindenapotheke Löbau, eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können dort kostenfreie Antigen-Schnelltests nach vorheriger Anmeldung durchführen lassen. (telefonische Voranmeldung unter 03585 4137007)
Weiterhin ist eine Online-Terminvereinbarung unter www.terminland.eu/alte-linde-apotheke-loebau/ möglich. Bitte denken Sie nach der Terminvereinbarung an Ihren Personalausweis und Ihre Gesundheitskarte.
Kostenpflichtige Test werden zudem in der Alten Apotheke, Altmarkt 5-6, vorgenommen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit eines Antigen-Schnelltests im Corona-Schnelltest-Zentrum der ASB-Geschäftsstelle Löbau, Güterstraße 14. Eine Online-Terminvereinbarung ist unter www.asb-loebau.de oder telefonisch unter 03585 8664-0 möglich.
Am 13. April 2021 ist von ca. 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr ein kostenloser Test auf dem Altmarkt möglich. Durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Löbau wird an diesem Tag für alle Bürgerinnen und Bürger ein kostenloser Schnelltest angeboten. Die Testung erfolgt im Zeltbetrieb auf dem Altmarkt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist an diesem Tag nicht notwendig.
Wie läuft die Testung ab? Die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests erfordert einen Abstrich aus dem hinteren Nasen- oder Rachen-Raum. Das Testergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor. Währenddessen können Sie die Angebote des Markttages nutzen, dieser bleibt davon unberührt.
Wer kann sich testen lassen? Personen ohne Krankheitssymptome, Minderjährige nur in Begleitung der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten.
Hinweis: Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln ist Pflicht!
12. April 2021
Verwaltung verlängert Aussetzen des Publikumsverkehrs
Die Stadtverwaltung Löbau bleibt für den Publikumsverkehr bis zum 18. April 2021 geschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch zu den üblichen Sprechzeiten in dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten auf dem telefonischen Weg sowie über den elektronischen Postweg (E-Mail) erreichbar.
Der Zugang zu Auslegungen im Rathaus am Altmarkt sowie zu Ortsüblichen Bekanntmachungen an den Verkündungstafeln ist über den Eingang am Rathaus möglich.
Bürgerinnen und Bürger finden alle Kontaktdaten auf der städtischen Internetseite www.loebau.de oder werden nach Wählen der zentralen Telefonnummer 03585 450-0 zu den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermittelt.
Mit der Verlängerung des Aussetzens des Publikumsverkehrs soll ein Beitrag zur Senkung der Corona-Infektionszahlen geleistet werden.
Nach wie vor ist in der Corona-Pandemie eine hohe Anzahl an Übertragungen in der Bevölkerung zu beobachten. Aktuell weist der Landkreis Görlitz noch eine 7-Tage-Inzidenz von >50 auf und der Corona-Lockdown wurde mit Öffnungsmöglichkeiten je nach regionaler Infektionslage grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert.
Wichtige Information für Ihren Besuch im Standesamt
Ein persönliches Vorsprechen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter 03585 450-330, 03585 450-331 oder 03585 450-333 an.
6. Januar 2021
Wichtige Information für Ihren Besuch im Standesamt
Ein persönliches Vorsprechen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter 03585 450-330, 03585 450-331 oder 03585 450-333 an.
2. Dezember 2020
Maske auf, bitte!
Der Landkreis Görlitz hat aufgrund des bereits seit Anfang November dauerhaft überschrittenen Schwellenwertes von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen in Bezug auf 100.000 Einwohner, über die in § 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgesehenen verschärfenden Maßnahmen verfügt. Jene Maßnahmen sind am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum Ablauf des 28. Dezember 2020.
Zu den getroffenen Maßnahmen zählt auch die "weitergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum". Punkt II. 2. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1. Dezember 2020 gibt vor, dass eine Mund-Nasenbedeckung auch unter freiem Himmel wie etwa in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf öffentlichen Parkplätzen, auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, auf Pardecks, auf Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen sowie in Geschäften und Läden, in Parkhäusern und in Parkgaragen zu tragen ist. Bei der Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln und bei sportlicher Betätigung muss keine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Die Anordnung gilt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Entsprechende Bereiche in denen eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden muss, sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet worden.
30. November 2020
Das sächsische Kabinett hat am 27. November 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Schärfere Kontaktbeschränkungen, Ausweitung der Maskenpflicht
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung enthält schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann.
Einrichtungen und Angebote im Kultur- und Freizeitbereich bleiben geschlossen
Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur bleiben bestehen. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.
Weitere Einschränkungen in besonders betroffenen Regionen (Hotspots) Neu geregelt wird die Verpflichtung der Landkreise und Kreisfreien Städte, ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Maßnahmen anzuordnen. Dazu gehören insbesondere:
Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind durch die Landkreise oder die Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören:
Versammlungen in Landkreisen oder in Kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen fünf Tage lang überschritten wird, sind auf maximal 200 Teilnehmer zu beschränken. Ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums ist anzuordnen.
Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
2. November 2020
Geänderte Öffnungszeiten
Das Stadtmuseum unserer Stadt Löbau macht auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 bis zum 30. November 2020 die Türen für Besucherinnen und Besucher zu.
Derweil dauern die Vorbereitungen zur neuen Sonderausstellung an. Ab Sonntag, den 13. Dezember 2020 sollen studentische Architekturentwürfe für ein Besucherzentrum auf dem Gelände der Nudelfabrik gezeigt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums erreichen Sie weiterhin telefonisch unter 03585 450-363. Termine sind nach vorheriger Anmeldung möglich.
Die Tourist-Information am Altmarkt bleibt dagegen mit angepassten Öffnungszeiten weiterhin geöffnet.
Montag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
29. Oktober 2020
Turnhallen & Ortschaftszentren geschlossen
Die Stadtverwaltung Löbau hat aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation rund um die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen, dass alle städtischen Turnhallen sowie Ortschaftszentren ab Montag, den 2. November 2020 bis auf Widerruf für die Öffentlichkeit geschlossen werden.
Sollten bereits Buchungen bzw. Reservierungen mit der Stadtverwaltung abgeschlossen worden sein, werden durch die Schließung der Einrichtungen und der damit verbundenen Stornierung der Buchung bzw. Reservierung keine Strafzahlungen oder Gebühren für die Nutzer erhoben (z.B. im Falle einer bereits bestehenden Reservierung für eine Familienfeier).
Bei städtischen Turnhallen handelt es sich um die Turnhalle in Löbau-Ost sowie die Turnhalle der Heinrich-Pestalozzi-Oberschule.
Bei städtischen Ortschaftszentren handelt es sich um die Einrichtungen in Ebersdorf, Rosenhain und Großdehsa.
Die Stadtverwaltung Löbau bittet alle von der Entscheidung betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
23. April 2021
Betreuung in Kitas, Kindertagespflegestellen und Horten ab Montag, den 26. April 2021
Sehr geehrte Eltern,
der Deutsche Bundestag hat das Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. In diesem sind grundlegende Festlegungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen bzgl. der pandemischen Lage festgelegt. Ergänzend dazu wird das Land Sachsen am Freitag, den 23. April 2021 durch eine Allgemeinverfügung die spezielle Umsetzung des Bundesgesetzes veröffentlichen.
Folgende Änderungen ergeben sich ab dem 26. April 2021 zur aktuellen Betreuung:
Formular Notbetreuung | Erklärung
Gilt für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Löbau, der Gemeinde Großschweidnitz, der Gemeinde Lawalde, der Gemeinde Rosenbach und der Löbauer Tagespflegestellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
Stadtverwaltung Löbau
Tel.: 03585 450-250
E-Mail: kinder@loebau.de
Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen
1. März 2021
Abrechnung Kita-Elternbeiträge während der Notbetreuung vom 14. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021
Die Mitteilung gilt für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Löbau, der Gemeinde Großschweidnitz, der Gemeinde Lawalde, der Gemeinde Rosenbach und der Löbauer Tagespflegestellen.
Durch das Land Sachsen wurde beschlossen, dass vom 14. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 nur Elternbeiträge zu bezahlen sind, sofern eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Die Elternbeiträge für die Notbetreuung wurden tagesgenau anhand der Anwesenheit berechnet. Die gezahlten Gruppen- und Getränkebeiträge im Dezember und Januar werden für die Monate Februar und März genutzt.
Die Verwaltung hat monatsweise (Dezember, Januar, Februar) Korrekturbuchungen durchgeführt. Somit entstanden teilweise Guthaben, da in diesen Monaten bereits Elternbeiträge bezahlt bzw. überwiesen wurden. Sämtliche Guthaben aus diesen Monaten werden mit den Fälligkeiten Februar und März verrechnet und Restguthaben werden ausgezahlt.
Am 12. März 2021 erfolgt die Elternbeitragsbuchung, für Rosenbach wird dies am 25. März 2021 realisiert. Im Vorfeld erhalten die Eltern einen Kontoauszug, in dem ersichtlich ist, welche Differenz von Ihnen noch zu zahlen ist. Sofern die Bankverbindung auf dem Auszug ersichtlich ist, liegt eine Einzugsermächtigung vor. In diesem Fall müssen die Eltern nichts überweisen und der Beitrag wird am 12. März 2021 von dem genannten Konto abgebucht. Alle anderen Eltern bitten wir um Überweisung des Differenzbetrages, der am Ende des Kontoauszuges steht.
Sind Betreuungsverträge im o.g. Zeitraum beendet oder begonnen worden, erfolgt eine individuelle Prüfung bzw. Berechnung der Elternbeiträge. Mögliche Guthaben werden auf das angegebene Konto erstattet.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches gern zur Verfügung: Stadtverwaltung Löbau, Tel.: 03585 450-250, E-Mail: kinder@loebau.de
7. Januar 2021
In der aktuellen Coronavirus-Pandemie gilt es besonders, das Infektionsgeschehen zu bremsen und eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Neben den durch Bund und Länder geregelten Corona-Regeln, gilt als wichtigste Maßnahmen, Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren und die entsprechenden Hygieneregeln (AHA - L) einzuhalten. Dazu zählen:
Alltagsmaske tragen
Handhygiene beachten
Abstand einhalten regelmäßig
Lüften
Corona-Warnapp nutzen
Bei Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt, begeben Sie sich in Quarantäne und lassen Sie sich ggf. testen.
Hier geht es zu den 10 wichtigsten Hygienetipps
Situationen, in denen Sie sich die Hände waschen sollten
Händewaschen in 5 Schritten - so gehts
Weitere nützliche und wissenswerte Informationen finden Sie im Web-Auftritt des Freistaates Sachsen unter www.coronavirus.sachsen.de.
Seite teilen: