Flyer | "Stadtentwicklung: sozial, nachhaltig - und europäisch gefördert"
Mit dem neuen ESF-Programm „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“ fördert das Sächsische Staatsministerium des Innern in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 Vorhaben und Maßnahmen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und anderen Akteuren in sozial benachteiligten Stadtgebieten. Die Europäische Union unterstützt diese Vorhaben über den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit Beteiligung durch den Freistaat Sachsen. Bis zu 95% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten können dabei gefördert werden.
Das ESF-Programm unterstützt die Umsetzung nichtinvestiver, niedrigschwelliger, informeller Vorhaben zur Förderung von Bildung, zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und zur sozialen Eingliederung von sozial und am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen, wie beispielsweise Langzeitarbeitslosen und Einkommensschwachen in sozial benachteiligten Stadtgebieten. Voraussetzung zur Aufnahme in das Programm zur Nachhaltigen Sozialen Stadtentwicklung – ESF 2014 - 2020 war die Erstellung eines "Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzepts (GIHK), welches Grundlage für die Realisierung von Einzelvorhaben ist. Überblick Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung
Fördergegenstand sind Vorhaben aus folgenden Handlungsfeldern:
Weitere Informationen und Anforderungen zur Nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung finden sich auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank sowie unter ESF-Stadtentwicklung in Sachsen.
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