Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

 
In der Regel finden Sie Ihre IdNr (Steueridentifikationsnummer) auch
  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnsteuerkarte 2010, die sich noch bei Ihrem Arbeitgeber befinden dürfte oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie das Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) informiert.
Ihre Einkommensteuererklärung und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Ersatzbescheinigung) können Sie auch ohne IdNr beim Finanzamt einreichen. Ihre IdNr ist dem Finanzamt bekannt.
Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Nachfolgend finden Sie den Link zu diesem Formular: 
 
PDF Datei Downloaden  www.bzst.de (Bundeszentralamt für Steuern)
 
  
 
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird Ihnen die IdNr allerdings nicht online, sondern nur per Brief mitgeteilt.
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