In Stellplatzverordnungen bzw. Stellplatzsatzungen ist geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab.
Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Stellplatzsatzung:

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Satzung der Stadt Löbau über die Erhebung von Ablösegebühren für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen - Stellplatzsatzung (8 KB)
Anlage 2 der Satzung der Stadt Löbau über die Erhebung von Ablösegebühren für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen - (404 KB)