1. Bedingungen
Förderung können nur Eigentümer, auch Eigentümergemeinschaften, erhalten.
Die Baumaßnahme muss förderfähig entsprechend der vom Land Sachsen festgelegten Kriterien der gültigen VwVStBauE sein. Förderfähig sind Gesamtmodernisierungen nach
Kostenertragsrechnung bzw. Förderung der Gebäudehülle bis max. 30,0 % der Kosten bei nachgewiesener Unrentierlichkeit der Maßnahme.
Erzielbare Einnahmen aus dem Grundstück, z.B. Mieten, sind für die Ermittlung des Kosten-
erstattungsbetrages anzugeben. Mieten müssen dem Ausstattungsgrad entsprechen und mit einer ortsüblichen Miete vergleichbar sein.
Der Eigentümer trägt die Kosten seiner Investition abzüglich der Förderung, einschließlich
notwendiger Zwischenfinanzierungen, selbst. Er muss nachweisen, dass er über diese Mittel verfügt, ggf. durch Kreditzusage seiner Bank.
Das Grundstück muss im vom Stadtrat festgelegten Sanierungsgebiet bzw. Erhaltungssatzungsgebiet der Stadt Löbau liegen.
Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln von Bund und Land sowie einem Zuschuss der Stadt Löbau.
2. Ablauf der Beantragung
- Beratung durch die unter 5. benannten Ansprechpartner
- Der Grundstückseigentümer beauftragt ein Ingenieurbüro zur Erstellung des Sanierungsprojektes mit Kostenschätzung
- Übergabe des Projektes, einschließlich des Nachweises der Eigenmittel sowie der Zwischenfinanzierung an die Stadtverwaltung
- Die Stadtverwaltung ermittelt den förderfähigen Teil der Investition sowie die mögliche Förderung Bestätigung durch den Stadtentwicklungsausschuss
- Aufnahme in die Haushaltsplanung (in Abhängigkeit vom Ablauf des Jahres in den Nachtragshaushalt des lfd. Jahres oder Haushalt des Folgejahres)
- Bestätigung der Förderung durch die zuständige Förderstelle des Landes
- Abschluss der Sanierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt Löbau
- Baubeginn
3. Ausreichung der Fördermittel
Fördermittel werden nach Abschluss der Sanierungsvereinbarung in Abhängigkeit vom Baufortschritt ausgezahlt.
Der Baufortschritt ist anhand vorliegender beglichener Rechnungen nachzuweisen. Erst danach ruft die Stadt Löbau bei der Förderstelle die Mittel ab, nach Geldeingang bei der Stadt Löbau erfolgt die Auszahlung an den Eigentümer.
4. Ausgleichsbeitrag des Eigentümers (§ 154 BauGB)
Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstückes
hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu
entrichten, der dem Betrag des durch die Sanierung erreichten Bodenwerts entspricht.
Dieser wird zum Abschluss der Sanierung durch den Gutachterausschuss bzw. durch einen vereidigten Gutachter ermittelt und per Bescheid bzw. freiwilliger Vereinbarung durch die Gemeinde erhoben.
5. Ansprechpartner
Wenn Sie sich erkundigen möchten, ob eine Förderung für die Investition an Ihrem Grundstück möglich ist, wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Löbau
Baudezernat, Verwaltungsgebäude Johannisstraße (ehem. Preuskerschule)
Herr Scheibler 03585 450412
Gesellschaft für Stadt- und Landentwicklung mbH im Auftrag der Stadt Löbau
Frau Fromm
An den Anlagen 20
09405 Zschopau
Tel. 03725 23347