Eine Gemeinde kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB durch Satzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Die Abgrenzung des Bebauungszusammenhanges ergibt sich aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung und besitzt deklaratorische Bedeutung. Ziel der Satzung ist die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei der Zuordnung von Grundstücken zum Innen- bzw. Außenbereich.
Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Klarstellungssatzungen: