Entwicklungskonzepte als Ergebnis der Stadtentwicklungsplanung sind informelle Planungen, die neben der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Vorbereitenden Bauleitplanung und Verbindlichen Bauleitplanung in der kommunalen Planungspraxis eine bedeutende Rolle spielen. Sie sind das Ergebnis der planerischen Auseinandersetzung auf verschiedenen räumlichen oder thematischen Ebenen.