Ergänzungssatzungen

 
Eine Gemeinde kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Diese Einbeziehung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und setzt voraus, dass die einbezogenen Flächen durch die baulichen Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.
 
Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Klarstellungssatzungen: 
 
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PDF Datei Downloaden   Gebietsabgrenzung Ergänzungssatzung Trommlerbusch (1,6 MB)
PDF Datei Downloaden   Textteil Ergänzungssatzung Trommlerbusch (918 KB)
PDF Datei Downloaden   Gebietsabgrenzung Ergänzungssatzung Niederviebig (2,3 MB)
PDF Datei Downloaden   Textteil Ergänzungssatzung Niederviebig (1,4 MB)
PDF Datei Downloaden   Gebietsabgrenzung Ergänzungssatzung Rosenhain (1,4 MB)
PDF Datei Downloaden   Textteil Ergänzungssatzung Löbau (341 KB)
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