Eine Gemeinde kam gemäß § 35 Abs. 6 BauGB durch Satzung für bebaute Gebiete im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, zugunsten des Wohnungsbaus und kleinerer Handwerks-/Gewerbebetriebe bestimmte öffentliche Belange ausschalten, die dem Bauvorhaben ansonsten entgegengehalten werden könnten.
Die Stadt Löbau verfügt über folgende rechtskräftige Außenbereichssatzung:

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Übersichtskarte Außenbereichssatzungen Stadt Löbau (2,8 MB)
Gebietsabgrenzung Außenbereichssatzung Mauschwitz (1,8 MB)
Legende zur Außenbereichssatzung Mauschwitz (296 KB)
Textteil Außenbereichssatzung Mauschwitz (5,3 MB)