Am 13.12.2012 wurden durch den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Löbau, Herrn Dietmar Buchholz, 4 Mannschaftstransportwagen (MTW) an die Freiwillige Feuerwehr Löbau übergeben. Die Fahrzeuge vom Typ VW T5 wurden durch das Autohaus Voigt GmbH geliefert, der Ausbau der Fahrzeuge erfolgte durch die Firma Iveco Magirus Brandschutztechnik Görlitz GmbH. Die Fahrzeuge sind mit Funktechnik, Handscheinwerfern und Material zur Absicherung von Einsatzstellen ausgerüstet. Des Weiteren verfügen diese Fahrzeuge alle über eine Standheizung. Die Fahrzeuge haben einen Gesamtwert von ca. 150.000 Euro. Sie werden bei den Ortsfeuerwehren Löbau, Lautitz, Kittlitz und Ebersdorf stationiert.
Gerade noch rechtzeitig vor dem Wintereinbruch, aber doch im strömenden Regen, wurden am 29.11.2012 die Haupterschließungswege „Schmohweg 1“ und „Schmohweg 2“ eröffnet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung (LNO) hatte dazu wichtige Repräsentanten aus den Stadtverwaltungen Löbau und Weißenberg sowie des Landratsamtes eingeladen. Ungeachtet der Witterung erfolgte die feierliche Durchschneidung des Eröffnungsbandes gemeinsam durch Mitglieder des Vorstandes und der Repräsentanten für beide Wege vor Ort.Die Erläuterung der fertig gestellten Baumaßnahme konnte danach dankend in einer für Veranstaltungen umgebauten ehemaligen Stallanlage in Trauschwitz fortgesetzt werden.
Die neuen Wege verbinden die Ortschaften Neukittlitz und Trauschwitz über die Landkreisgrenze zu Bautzen hinaus. Die vorher nur in Trockenzeiten nutzbaren Wirtschaftswege ermöglichen nunmehr die Erreichbarkeit der Eigentums- und Bewirtschaftungsflächen sowie den ökonomisch und ökologisch optimierten Transport der Feldfrüchte zu ihrer Weiterverarbeitung. Im Zusammenhang mit der begonnenen Vermessung im Verfahrensgebiet haben die Wege auch eine wichtige Funktion im Grundstücks- und Rechtsverkehr für Eigentümer und Bewirtschafter. Von den Wegen profitieren aber auch erholungsuchende Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer, die dabei eine abwechslungsreiche Landschaft genießen.
Der grundhafte Ausbau ist der Beginn von mehreren Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft im Verfahrensgebiet. Diese bilden eine wichtige Grundlage für die funktionierende Landwirtschaft in beiden Landkreisen. Die Planung und der Bau der beiden fast 1.700 m langen Wege werden voraussichtlich 387.000 € kosten. Durch die Leiterin der Oberen Flurbereinigungsbehörde, Frau Heidi Hehl, wurde die Bewilligung von 85% Zuschüssen zugesichert. Der Dank der Teilnehmergemeinschaft gilt auch den Städten Löbau und Weißenberg.
Oberbürgermeister Dietmar Buchholz und Bürgermeister Michael Staude erklärten nach vielen Gesprächen, die Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft über fast 15% der Kosten zu übernehmen. Damit wird die finanzielle Beitragsbelastung aller anderen Verfahrensteilnehmer stark minimiert. Wie auch in anliegenden Verfahren der Flurneuordnung schon gezeigt wurde, leistete die Baufirma STL Bau & Co. KG aus Löbau wieder Qualitätsarbeit unter der Leitung des Verbandes für Ländliche Neuordnung Sachsen. In den gemeinsamen Gesprächen nach den Erläuterungen zu den Maßnahmen stellte Herr Dr. Linke, Dezernatsleiter beim Landratsamt, heraus, dass die Flurneuordnungsverfahren einen hohen Stellenwert im Landkreis haben und dass die Bearbeitung der Verfahren weiterhin vordringlich abgesichert werden.
Entsprechend der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Kittlitz in die Große Kreisstadt Löbau wurde im Ortsteil Kittlitz im Jahr 2003 durch die Stadtverwaltung Löbau ein Bürgerbüro eingerichtet, welches sich im Schloss Kittlitz befand. Zehn Jahre nach der Eingemeindung musste eingeschätzt werden, dass das Bürgerbüro nur noch wenig in Anspruch genommen wurde. Eine sehr geringe Anzahl von Einwohnern des Ortsteiles nutzte die Sprechstunde am Dienstag. Anfragen, Hinweise und Beschwerden bzw. fachbezogene Erledigungen werden generell eher an das jeweilige Fachamt der Stadtverwaltung gerichtet. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und auch des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit den anderen Ortsteilen der Großen Kreisstadt Löbau, in denen es kein Bürgerbüro gibt, wurde deshalb zum Fortbestehen beraten und entschieden. Der Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Löbau beschloss in seiner Sitzung am 13.11.2012 die Schließung des Bürgerbüros im Ortsteil Kittlitz zum 31.12.2012.
Die Landesgartenschau machts möglich: Löbau verfügt nun über ein Touristisches Informations System und erfüllt somit ein wichtiges Kriterium zur Lizenzierung der Tourist-Informaiton durch den Deutschen Tourismusverband. Das am Eingang der Tourist-Information aufgestelle WEBtis-System ist selbsterklärend und leitet den Benutzer intuitiv durch das Menü, so dass dieser die gewünschte Information schnell bekommt. Es greift auf die vorhandenen Webseiten der Stadt Löbau. Es benötigt somit keine zusätzliche, separate Datenpflege. Änderungen werden automatisch übernommen. Einwohner, Gäste und Touristen können sich somit auch auserhalb der Öffnungszeiten der Tourist-Information über Löbau informieren.
Als Besonderheit des Löbauer Systemist zu erwähnen, dass die Bedienung SOWOHL über die barrierefreie, externe Touch-Tastatur, ALS AUCH direkt am Bildschirm erfolgen kann. Bislang gibt es deutschlandweit erst 2 Systeme (Löbau und Cloppenburg) die diese hochmoderne Applikation im Einsatz haben!
Es ist vorgesehen das System in den kommenden Monaten noch um einige Informationen zu erweitertern. So ist z.B. vorgesehen einen regionalen Veranstaltungskalender abrufen zu können.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.